Hallo
Kann mir jemand erklären, was man unter einem
- streng einseitigen Rechtsgeschäft
und einem - einseitig empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft
versteht.
Vielen Dank euch im voraus !
Lars
Hallo
Kann mir jemand erklären, was man unter einem
versteht.
Vielen Dank euch im voraus !
Lars
Kann mir jemand erklären, was man unter einem
- streng einseitigen Rechtsgeschäft
und einem- einseitig empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft
versteht.
Der Begriff „empfangsbedürftig“ gehört nicht in diesen Zusammenhang. Empfangsbedürftig bzw. nicht empfangsbedürftig kann niemals das Rechtsgeschäft als ganzes, sondern immer nur die einzelne Willenerklärung sein, die Bestandteil dieses Geschäfts ist.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Tillmann