Rechtsgeschäfte und Geschäftsfähigkeit 4 Aufgaben

Hallo Ihr,

ich habe ein paar wichtige Fragen zum Thema Geschäftsfähigkeit etc.
Wir schreiben am Donnerstag eine Awl Arbeit und ich bin gerade am erarbeiten vom Stoff und habe hier keine Antworten

Überschrift:
Das BGB kennt gültige, nichtige und anfechtbare Rechtgeschäfte. Beurteilen sie folgende Fälle.
Frage:
In der Maschinenfabrik XX ist das Heizöl fast aufgebraucht. Deshalb werden 50.000 L neues Öl bestellt. Leider wurde die Bestellung 2-mal ausgeführt. Der Fehler wird erst bei der Auslieferung des Öls entdeckt. Wir als Empfänger verweigern die Annahme der zweiten Lieferung mit der Begründung dass wir soviel Kapazität gar nicht haben es zu lagern und wir noch nie so viel bestellt haben in unserer langjährigen gesch. Beziehung. Der Lieferant musste für die Anfahrt einen zweiten Lastzug einsetzen, wodurch nachweislich kosten von 200€ entstanden sind. Wer kommt für die Kosten auf?

Ich hab hier, dass wir als Kunden anfechten können wegen Irrtum/Fehler bei der Übermittlung. Aber wir halt die Mehrkosten von 200€ bezahlen müssen???

Karin beauftragt wenige Tage vor ihrem 18. Geb eine Goldschmiedewerkstatt mit der Anfertigung seiner teuren Kette. Als der Inhaber Karins Vater 3 Tage nach Karins geb auffordert, den Abschluss zu genehmigen lehnt er die Zustimmung ab.

Antwort: Das Geschäft war schwebend unwirksam, dadurch das es der Vater abgelehnt hat ist es nichtig. Es spielt keine Rolle das Karin mittlerweile 18 ist, denn sie hat das Geschäft abgeschlossen als sie 17 und nur beschränkt geschäftsfähig war.

  1. entscheiden und begründen sie ob in dem Folgenden fall eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt:

Frau Wagner nimmt aus dem Kaufhausregal ein Buch und legt es in den Einkaufswagen.

Antwort? Nein? erst wenn sie es auf das kassenband legt bzw. es an der Kasse bezahlen will geht sie einen Kaufvertrag ein.

Überschrift:
Das BGB kennt gültige, nichtige und anfechtbare Rechtgeschäfte. Beurteilen sie folgende Fälle.

Zimmerman kauft von Schulze ein Grundstück. im notariell begründeten Kaufvertrag wird offiziell ein Preis von 85000 festgelegt, obgleich sich beide darüber einig sind, dass eigentlich 142000 gezahlt werden sollen. Damit keine Beweismittel vorliegen wurde die Einigung über 142.000 Mündlich getroffen. Beurteilen Sie beide KV nach ihrer Rechtswirksamkeit.

Antwort. beim ersten würde ich sagen es ist ein Scheingeschäft wenn er mehr bekommt als angegeben also nichtig. und beim 2. keine Ahnung?

ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte.

mfg
Thomas

In der Maschinenfabrik XX ist das Heizöl fast aufgebraucht.
Deshalb werden 50.000 L neues Öl bestellt. Leider wurde die
Bestellung 2-mal ausgeführt. Der Fehler wird erst bei der
Auslieferung des Öls entdeckt. Wir als Empfänger verweigern
die Annahme der zweiten Lieferung mit der Begründung dass wir
soviel Kapazität gar nicht haben es zu lagern und wir noch nie
so viel bestellt haben in unserer langjährigen gesch.
Beziehung. Der Lieferant musste für die Anfahrt einen zweiten
Lastzug einsetzen, wodurch nachweislich kosten von 200€
entstanden sind. Wer kommt für die Kosten auf?

Ich hab hier, dass wir als Kunden anfechten können wegen
Irrtum/Fehler bei der Übermittlung.

Das ist sicher die Antwort, auf welche die Aufgabe hinaus soll, aber die Aufgabe ist unglücklich gestellt und die Antwort damit eher zweifelhaft.

Aber wir halt die
Mehrkosten von 200€ bezahlen müssen???

http://dejure.org/gesetze/BGB/122.html

Karin beauftragt wenige Tage vor ihrem 18. Geb eine
Goldschmiedewerkstatt mit der Anfertigung seiner teuren Kette.
Als der Inhaber Karins Vater 3 Tage nach Karins geb
auffordert, den Abschluss zu genehmigen lehnt er die
Zustimmung ab.

Antwort: Das Geschäft war schwebend unwirksam, dadurch das es
der Vater abgelehnt hat ist es nichtig. Es spielt keine Rolle
das Karin mittlerweile 18 ist, denn sie hat das Geschäft
abgeschlossen als sie 17 und nur beschränkt geschäftsfähig
war.

Falsch.

http://dejure.org/gesetze/BGB/108.htm

  1. entscheiden und begründen sie ob in dem Folgenden fall eine
    rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt:

Frau Wagner nimmt aus dem Kaufhausregal ein Buch und legt es
in den Einkaufswagen.

Antwort? Nein? erst wenn sie es auf das kassenband legt bzw.
es an der Kasse bezahlen will geht sie einen Kaufvertrag ein.

Erst dann macht sie das Angebot, richtig.

Zimmerman kauft von Schulze ein Grundstück. im notariell
begründeten Kaufvertrag wird offiziell ein Preis von 85000
festgelegt, obgleich sich beide darüber einig sind, dass
eigentlich 142000 gezahlt werden sollen. Damit keine
Beweismittel vorliegen wurde die Einigung über 142.000
Mündlich getroffen. Beurteilen Sie beide KV nach ihrer
Rechtswirksamkeit.

Antwort. beim ersten würde ich sagen es ist ein Scheingeschäft
wenn er mehr bekommt als angegeben also nichtig. und beim 2.
keine Ahnung?

Das notarielle Geschäft ist unwirksam wegen § 117 BGB, das mündliche ist formnichtig gem. §§ 125, 311 b BGB.

Levay

ich danke vielmals für die Zeitnahen Antworten. Seit heute habe ich jedoch noch 2 letzte kurze fragen:

Michael besucht eine auswärtige Schule, Er ist 17 Jahre alt. Er bekommt von seinem Vater einen monatlichen Zuschuss von 180 € zur Bestreitung seiner ausbildungsbedingter Kosten. Michael kauft fpr 50 € Schulbücher, für 10 EUR Schreibwaren und für 120 EURO einen DVD-Recorder.

Ist das Gültig? Rechts- und Geschäftsfähigkeit spielen bei der Beurteilung von Rechtsgeschäften eine wichtige Rolle.

Antwort: hier hätte ich gesagt die 50 EUR + 10 EUR sind okay, da er hierführ auch das Geld bekommt. Der DVD aber nicht. das Geld ist hierfür nicht vorgesehen und überschreitet ja auch den Taschengeldparagraph?

Eine 2. und letzte Frage:

Ein Junge 16, bekommt von der Tante geld 100€ die Eltern sind damit nicht einverstanden? Darf der Junge das Geld behalten und es verwenden für was er mag?

Danke vorab
viele grüße
Thomas