Hallo Ihr,
ich habe ein paar wichtige Fragen zum Thema Geschäftsfähigkeit etc.
Wir schreiben am Donnerstag eine Awl Arbeit und ich bin gerade am erarbeiten vom Stoff und habe hier keine Antworten
Überschrift:
Das BGB kennt gültige, nichtige und anfechtbare Rechtgeschäfte. Beurteilen sie folgende Fälle.
Frage:
In der Maschinenfabrik XX ist das Heizöl fast aufgebraucht. Deshalb werden 50.000 L neues Öl bestellt. Leider wurde die Bestellung 2-mal ausgeführt. Der Fehler wird erst bei der Auslieferung des Öls entdeckt. Wir als Empfänger verweigern die Annahme der zweiten Lieferung mit der Begründung dass wir soviel Kapazität gar nicht haben es zu lagern und wir noch nie so viel bestellt haben in unserer langjährigen gesch. Beziehung. Der Lieferant musste für die Anfahrt einen zweiten Lastzug einsetzen, wodurch nachweislich kosten von 200€ entstanden sind. Wer kommt für die Kosten auf?
Ich hab hier, dass wir als Kunden anfechten können wegen Irrtum/Fehler bei der Übermittlung. Aber wir halt die Mehrkosten von 200€ bezahlen müssen???
Karin beauftragt wenige Tage vor ihrem 18. Geb eine Goldschmiedewerkstatt mit der Anfertigung seiner teuren Kette. Als der Inhaber Karins Vater 3 Tage nach Karins geb auffordert, den Abschluss zu genehmigen lehnt er die Zustimmung ab.
Antwort: Das Geschäft war schwebend unwirksam, dadurch das es der Vater abgelehnt hat ist es nichtig. Es spielt keine Rolle das Karin mittlerweile 18 ist, denn sie hat das Geschäft abgeschlossen als sie 17 und nur beschränkt geschäftsfähig war.
- entscheiden und begründen sie ob in dem Folgenden fall eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt:
Frau Wagner nimmt aus dem Kaufhausregal ein Buch und legt es in den Einkaufswagen.
Antwort? Nein? erst wenn sie es auf das kassenband legt bzw. es an der Kasse bezahlen will geht sie einen Kaufvertrag ein.
Überschrift:
Das BGB kennt gültige, nichtige und anfechtbare Rechtgeschäfte. Beurteilen sie folgende Fälle.
Zimmerman kauft von Schulze ein Grundstück. im notariell begründeten Kaufvertrag wird offiziell ein Preis von 85000 festgelegt, obgleich sich beide darüber einig sind, dass eigentlich 142000 gezahlt werden sollen. Damit keine Beweismittel vorliegen wurde die Einigung über 142.000 Mündlich getroffen. Beurteilen Sie beide KV nach ihrer Rechtswirksamkeit.
Antwort. beim ersten würde ich sagen es ist ein Scheingeschäft wenn er mehr bekommt als angegeben also nichtig. und beim 2. keine Ahnung?
ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte.
mfg
Thomas