Hallo ihr Experten , ich hätte mal ne Fachfrage…
Ich sitz grad über meinen USt-Hausaufgaben zum Bilanzbuchhalter und verzweifle gerade an folgender Aufgabe:
Unternehmer U hat einen Verkaufswagen, den er morgens mit Waren belädt und damit nach Wien fährt um die Waren zu verkaufen. Da ja bei Beladen des Wagens noch nicht feststeht wer der Abnehmer ist, ist der ort der Lieferung ja Österreich, soweit so gut… nur stellt sich die frage, muss der gute die Umsätze in österreich besteuern? braucht er dazu nen Fiskalvertreter in Österreich? Und ne Österreichische Steuernummer?
Geht das so ähnlich wie die USt-Rückvergütung wenn ausländische Unternehmen in D Sachen einkaufen, also gibts da n bestimmtes Amt dafür?
Fragen über Fragen und keine Lösung…
oder doch?