Rechtsgrundlage 25-km/h-Autos

Bis zu einem gewissem Zeitpunkt wurden PKW wie Fiat Panda gebaut, die auf 25 Km/h gedrosselt sind. Zudem wurden PS-Leistung rechnerich auf 5 PS gsenkt.
Damit entsprachen diese Fahrzeuge einem Mofa.
Wahrscheinlich wurden die Voraussetzungen, unter denen ein Fahrzeug als Mofa zu bewerten ist, geändert.
Wer kann mitteilen, bis wann dieser alte Begriff Anwendung fand.
Es geht hier um den Bestandsschutz. Ausserdem geht es um die Bedeutung, dass solche Fahrzeuge keiner Fahrerlaubnis bedürfen bzw. mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen sollten.
Es wird nach einer Begutachtung in beiderlei Hinsicht gesucht.

Grundlage ist immer noch die Zulassung durch das KBA aufgrund der StVZO und der geltenden EU-Regelungen.

Für die Fahrerlaubnis ist die Übergangsregelung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) zu beachten.

Außerdem auch entsprechende Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde bei alten Menschen.

So kann die Fahrerlaunibsbehörde zum B. anordnen,das

-nur Fahrzeuge mit XX Hg gefahren werden dürfen (Schlüsselzahl 05.04 im FS)

-keine Autobahn befahren darf (Schlüsselzahl 05.07 im FS )

usw.