Hallo zusammen,
ich bin schon ewig auf der suche nach der Rechtsgrundlage der arbeitsrechtlichen abmahnung.
ich weiss jetzt, dass es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gibt.
ich habe noch folgende Paragrapfen aus dem BGB gefunden:
§314 Abs. 2 - das verstehe ich
§326 ??? - Verstehe ich überhaupt nicht
§§ 677 ff Herleitung aus den Vorschriften der sog. berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag - wie ist das zu verstehen?
Vielleicht kann mir jemand die möglichen rechtgrundlagen erklären und wie ich sie im Gesetz zu verstehen habe.
Vielen Dank!
Tonya
§326 ??? - Verstehe ich überhaupt nicht
bedeutet grundsätzlich, dass der anspruch auf gegenleistung entfällt, wenn die herbeiführung des leistungserfolges unmöglich ist.
gilt bei synallagmatischen pflichten (also die im einem gegenseitigkeitsverhältnis stehen)
vereinfacht im arbeitsrecht: „ohne leistung kein lohn“ (614bgb), leistungserbringung ist fixschuld, daher muss kein lohn gezahlt werden, wenn arbeit nicht erbracht wird.
eine der ausnahmen: arbeitgeber befindet sich im annahmeverzug, 615 bgb
(fixschuldcharakter kann im arbeitsrecht nicht aufrechterhalten werden, da sonst § 615 bgb nie anwendbar wäre)
§§ 677 ff Herleitung aus den Vorschriften der sog.
berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag - wie ist das zu
verstehen?
verweist eine vorschrift darauf, dann sind die vorschriften über die goa anwendbar. das ist der fall, wenn es an einem auftragsverhältnis zwischen arbeitgeber/-nehmer fehlt (jedenfalls bei einer rechtsgrundverweisung; sonst z.b. aufwendungsersatz 670 bgb)
Vielleicht kann mir jemand die möglichen rechtgrundlagen
erklären und wie ich sie im Gesetz zu verstehen habe.
die rechtsgrundlage für eine abmahnung muss man nicht aus § 314 ziehen, der nur einen allgemeinen rechtsgedanken darstellt und für alle dauerschuldverhältnisse gilt.
meistens ist eine abmahnung vor einer verhaltensbedingten kündigung erforderlich. das ergibt sich aber bereits aus dem verhältnismäßigkeitsprinzip.
das bag greift dabei auf seine 3-stufen-prüfung zurück, ohne 314bgb zu erwähnen.
grüße
vielen dank für die Antwort! das hilft mir auf jeden fall schonmal weiter^^