man liest immer wieder, dass beim Vertragsabschluss bei einem Stromanbieter wegen Neueinzug eine rückwirkende 6-Wochen-Frist zum Einzugsdatum besteht. Sprich: Man hat bis zu 6-Wochen nach Einzug zeit sich bei einem Stromanbieters seines Vertrauens anzumelden.
Mich würde mal interessieren was hier die Rechtsgrundlage ist. Ich kann dazu leider nichts finden.
man liest immer wieder, dass beim Vertragsabschluss bei einem
Stromanbieter wegen Neueinzug eine rückwirkende 6-Wochen-Frist
zum Einzugsdatum besteht. Sprich: Man hat bis zu 6-Wochen nach
Einzug zeit sich bei einem Stromanbieters seines Vertrauens
anzumelden.
Das ist IMHO nicht der Fall. Hast du ohne Vertragsschluss mit einem anderen Anbieter zum ersten mal den Lichtschalter betätigt, schließt du automatisch den Vertrag mit dem Grundversorger.
Beispiele: GGEW ZITAT: „…Wer umzieht wechselt problemlos auch rückwirkend bis 6 Wochen nach Einzug…“ Geno-Strom ZITAT: „Nach augenblicklichen Regelungen ist eine Anmeldung der Stromlieferung mit einer Frist von 6 Wochen nach Einzug rückwirkend möglich…“
Manchmal steht da auch nur 4 Wochen bzw. 8-12 Wochen.
„(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem
Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei
einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger
Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Eine
Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine
Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes
nicht besteht.“
die 6-Wochen-Frist ist m.E. nach eine Kulanzregel, auf die sich die Stromanbieter untereinander (alle?) geeinigt haben, vielleicht gab es auch mal ein Spitzentreffen mit der Regulierungsbehörde, in dem man sich auf diese Zeit festgelegt hat. Sie gilt wohl nur bei Neueinzug, damit man nahtlos Strom beziehen kann, ohne sich auf den Grundversorger festlegen zu müssen.