Rechtsgrundlage von 'bestellt'

Hallo,
folgendes: Mal angenommen, ein privater Haushalt verdient sich nebenbei ne Mark dazu durch Zimmer- und Ferienhausvermietung, u.a. auch für Monteure etc. Nun ruft eine Firma an und möchte 4 Monteure unterbringen. Später per Mail kommt dann der schriftliche Auftrag:
„…möchte ich hiermit für 4 Monteure der Firma *** eine Ferienwohnung bestellen.“ Preis, Dauer etc auch alles geklärt.
Man nehme nun weiter an, dass die Monteure auch wie besprochen pünktlich anreisen, allerdings nur zu dritt.
Meine Frage nun: Gilt das schriftliche „bestellen“ und die telefonische Vereinbarung nun fest, hat der Vermieter der Ferienwohnug nun also Anspruch auf die Bezahlung der besprochenen vier Monteure oder muss er sich nun mit den dreien zufrieden geben? Gibt es entsprechende Paragraphen, auf die man sich beziehen könnte?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

Hallo,

Meine Frage nun: Gilt das schriftliche „bestellen“ und die
telefonische Vereinbarung nun fest, hat der Vermieter der
Ferienwohnug nun also Anspruch auf die Bezahlung der
besprochenen vier Monteure oder muss er sich nun mit den
dreien zufrieden geben?

hier dürfte eine Willenserklärung des Mieters vorliegen und somit gilt der allgemeine Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.

Gruß

S.J.