Rechtsgrundlagen auf denen die Agentur für Arbeit entscheidet

Hallo,
kann mir jemand sagen auf welchen gesetzlichen Grundlagen die ARGE ihre Entscheidungungen trifft? Die Liste kann ja nicht unendlich sein, oder?

Gruß Opec

Hallo,

SGB 2 und 3 sind hierfür zuständig.

Kleine Verbesserung: Die Agentur für Arbeit ist für ALG 1 zuständig, die ARGE für ALG 2. Seit 2010 heißt die ARGE Jobcenter.

Viele Grüße

Gesine

Hallo,

Ja. Die AA entscheiden aufgrund von SGB III. Argen gibt es seit Jahren nicht mehr. Sollte damit Jobcenter gemeint so entscheiden diese aufgrund SGB II. Darüberhinaus sind von beiden noch weitere SGBs maßgeblich (Übersicht http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/) Ergänzend zu allen hat der Gesetzgeber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ermächtigung erteilt, zu ganz bestimmten Paragrafen Rechtsverordnungen zu erlassen. Auch diese sind nicht unendlich lang. In der Summe sind diese sicher unübersichtlich, aber im Einzelfall überschaubar.

Gruß
Otto

Gruß
Otto

JC: Im Wesentlichen SGB I, SGB II, SGB X … und mehr oder weniger implizit ein ganzer Haufen weiterer Gesetze und Anordnungen (Z.B. ALG II-V, EAO …)

AA: Im Wesentlichen SGB I, SGB III, SGB X … und ein Haufen mehr

Und ja, die Liste ist zwar nicht unendlich, aber sehr lang; gerade das SGB II-Recht ist extrem kompliziert, da vom Ausländerrecht bis zum BAföG zig. Rechtskreise hineinspielen