wir haben vor ca. 2 Wochen beim Notar den Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben. Die Eigentümerin (80J., wohnt weiter weg und ist zur Zeit im Krankenhaus) ließ sich vom Makler vertreten. Dies geschah durch eine Vollmacht, die sie unterschrieben hat und, in der sie „verspricht“, ihre Unterschrift vor einem ortsansässigen Notar zu bestätigen.
Dies hat sie bisher noch nicht getan, weil sie immer noch nicht gesund ist. Leider ist die Eigentümerin ziemlich ängstlich und unsicher, was den Verkauf ihres Hauses betrifft. Wir befürchten nun, dass sie es sich nochmals anders überlegt und doch nicht bei einem Notar unterschreibt. Kann sie das?
Seit dem Notartermin bekommen wir immer wieder Rechnungen (Notar, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer,…). Bedeutet das, dass unser Vertrag bereits rechtsgültig ist (obwohl die Unterschrift der Eigentümerin noch nicht durch einen Notar bestätigt wurde)?
Die Unsicherheit ist wirklich unangenehm, vor allem, weil wir unsere Wohnung schon gekündigt haben…
Ich hoffe, Ihr könnt uns weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!!!
Hallo Fräulein Bieni oder wie Sie in Wahrheit heißen,
warum lassen Sie sich nicht von dem Notar beraten, schließlich bekommt er dafür sein Geld, warum sollen andere die Beratungsarbeit des Notars machen?
Wissen Sie, wieviel Geld der Notar für seine Dienstleistung bezahlt, ist das aus Ihrer Sicht zu wenig, so dass Sie ihn nicht mit Ihren Fragen stören möchten?
Na also,
P.S.: ich bin kein Notar und kann deswegen keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
Ich glaube, hier ist Vorsicht angesagt! Deshalb sofort zum Juristen, am besten zu dem Notar, bei dem Ihr unterschrieben habt. Der hätte Euch auch über Unsicherheiten aufklären müssen.
Zwar meine ich, dass der Kaufvertrag gültig ist (denn der Notar hat ihn ja beglaubigt), aber über die Vollmacht bin ich verwundert. Habt Ihr eine Kopie davon?
Sollte die alte Dame es sich anders überlegen, habt Ihr mit Sicherheit Schadenersatzansprüche gegen sie. Das ist mit alten Leuten aber schwierig, denn die finden häufig einen todsicheren" Weg aus den Schulden, wenn Du weißt, was ich meine… Mir ist das schon passiert: Die Erben haben das Erbe ausgeschlagen und ich bin auf meinen Forderungen sitzen geblieben.
nicht gesund werden und ggf. sogar sterben, habt Ihr
Der Notar, bei dem Ihr den Kaufvertrag unterschrieben habt, hätte den Kauf Hat er das?
Das mit dem Makler verstehe ich nicht, entweder hatte er eine Vollmacht oder nicht.
ich habe mich beim Notar erkundigt, aber dessen Auskunft hat sich mit einer anderen Notarin widersprochen.
Und: ja, ich weiß, wieviel er kostet, die Rechnung liegt mir vor!
Wenn Sier mir nicht helfen möchten, warum antworten Sie dann überhaupt??
Es kommt auf den Vertragstext an. Wenn er ohne Vorbehalt bzw. Bedingung geschlossen wurde, dann ist er -was diese Frage betrifft- sofort wirksam, aber nicht vollziehbar. Der Makler könnte haftbar (aber nur für Schadenersatz) sein, wenn er Ihnen eine gültige Vollmacht „versprochen“ hat. Der Notar erkärt Ihnen die beiden unterschiedlichen Auswirkungen.
Ist der Vertrag schwebend unwirksam geblieben, fällt die Grunderwerbsteuer erst gar nicht an. Die Notarkosten zahlen der Auftraggeber und die Vertragsparteien als Gesamtschuldner.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)
leider habe ich keine guten Nachrichten für euch. So wie es sich anhört war die Vollmacht nicht notariell, sondern privatschriftlich. Dann ist es leider so, dass wenn ihr keine Abmachungen im Kaufvertrag vereinbart habt, dass die Gebühren von Notar, Grundbuchamt und Finanzamt bei Nichtunterzeichnung der Eigentümerin von euch nicht getragen werden, dass ihr diese Kosten tragen müsst. Wenn die Eigentümerin nicht zum Notar geht, dann ist der Kaufvertrag leider unwirksam und muss bei Nichtunterzeichnung aufgehoben werden. Ich an eurer Stelle würde dem Makler auf die Füße treten, dass er schaut, dass die Dame zum Notar geht. Ich weiß nicht, ob ihr schon die Provision bezahlt habt, falls nicht, wäre das auch ein Argument, dass er schaut, dass die Sache so schnell wie möglich erledigt wird. Vielleicht gibt es auch einen Notar bei der Dame vor Ort, welcher ins Krankenhaus zu der alten Dame gehen würde, damit sie nicht hinfahren muss.
Vorsorglich würde ich mit der Vermieterin auch sprechen wegen der Kündigung, ob man die aufschieben kann, denn nicht, dass ihr am Ende ohne Bleibe dasteht.
Ich wünsche euch viel Glück und hoffe, dass sich alles zum Guten wendet.
Fräulein Bieni,
das System von wer-weiß-was ist so, dass man antworten muss, auch wenn man nicht weiterhelfen kann.
Auch wenn jemand wie Sie nicht gezielt einzelne fragt, sondern gleich mehrere, sonst hätten Sie ja nicht nur „Hallo,“ geschrieben, sondern hätten eine freundlichere Ansprache gewählt.
Die Ernsthaftigkeit ihrer Anfrage zeichnet sich auch dadurch aus, dass Sie anonym bleiben sind, nicht mal mit Vornamen unterzeichnen.
Wenn Sie mit Ihrem Notar auch so vorsichtig gewesen wären, hätten Sie sich über sowas vorher informiert, aber die größte Gefahr geht ja eh nur vom Internet aus…
Lassen Sie sich die Antworten doch vom Notar schriftlich geben und informieren Sie sich demächst vorher, Sie können sich am Telefon ja mit bieni11 melden, dann hilft man Ihnen weiter.
So genug mit den Anspielungen, ich, der anonyme Computer wünsche Ihrem Computer ein schönes WE…
Ralph,
Ihre ironischen Anspielungen sind überhaupt nicht nötig!
Ich bin zum ersten Mal in diesem Forum und wusste nicht genau, wie einiges gehandhabt wird.
Meine Anfrage ist sehr ernsthaft, auch wenn Sie sie ins Lächerliche ziehen.
Viel Spaß noch bei der Schadenfreude,
BETTINA
Sie sind Hausbesitzer. Sie haben von einem bevollmächtigten Verkäufer ein Haus gekauft. Da auch der Notar diese Vollmacht anerkannt hat, werden Sie als Grundstückseigentümer eingetragen und erhalten Rechnungen.
Wozu die alte Dame noch unterschreiben muß???
Am besten den Notar fragen.
Ansonsten würde ich mir keine Sorgen machen.
solange der Vertag nicht von der Besitzerin unterschrieben ist, ist er gar nicht rechtswirksam. Also alle Rechnung auf Stapel legen und den Notar kontaktieren.
Wenn die Dame nicht gegenzeichnet, dann zeichnet sie eben nicht gegen. Man kann sie ja nicht zwingen.
das kommt auf die Vollmacht drauf an. Wenn die Unterschrift der Verkäuferin benötigt wird, ist der Vertrag noch nicht wasserdicht- es ist dann eher ein Angebot…