Rechtsgültigkeit der Kündigung

Hallo,

ist eine Kündigung mit folgender Formulierung noch rechtsgültig?

Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
da Frau YYYYYYY bereits ihr Bestes gegeben hat, die Kommunikation durch das Haus zu tragen und mich somit die Information meiner bevorstehenden Kündigung schon jetzt erreicht hat, möchte ich Ihnen hiermit zuvorkommen und kündige daher das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.03.2015.

Danke für Rückmeldungen

Gruß
Andreas

ist eine Kündigung mit folgender Formulierung noch
rechtsgültig?

Aufgrund der Formulierung sehe ich keine Probleme. Die Begründung des AN mag zwar ungewöhnlich sein, aber das ist eigentlich egal. Der AN kann schließlich auch ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen.

Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
da Frau YYYYYYY bereits ihr Bestes gegeben hat, die
Kommunikation durch das Haus zu tragen und mich somit die
Information meiner bevorstehenden Kündigung schon jetzt
erreicht hat, möchte ich Ihnen hiermit zuvorkommen und kündige
daher das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich
zum 31.03.2015.

Wenn diese Formulierung zu Papier gebracht und nicht per E-Mail versendet wurde, dann ist sie auch formal in Ordnung.