Hallo,
wie verhält es sich, wenn Eheleute, gemeinschaftlich einen Vertrag über eine Kapitalanlage abschließen, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein Ehepartner durch Krankheit bereits geschäftsunfähig ist und es keine Finanzvollmacht für den anderen Ehepartner gibt. Ist dieser Vertrag rechtsgültig?
Gruß
Dagobert
Hallo!
War ein Vertragspartner bei Vertragsabschluss geschäftsunfähig, so ist dessen Willenserklärung nichtig. Der Vertrag ist für den geschäftunfähigen Vertragspartner nicht zustande gekommen.
Ob der Vertrag zwischen den anderen Vertragspartnern Bestand hat, hängt davon ab, ob er auch ohne die Mitwirkung des geschäftunfähigen Vertragspartners abgeschlossen werden konnte.
Gruß, Franz
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