Rechtsgültigkeit von Tierschutzverträgen

Liebe Wissende,

in wie weit sind Klauseln in einem TS-Vertrag (Verbot der Veräußerung, Besuchsrecht des TS-Vereines, Bindung an bestimmte Pflege- oder Futtervorschriften, Bindung an einen bestimmten Tierarzt, Informationspflicht über Krankheiten, o.ä. )bindend?

Liebe Grüße

Carina

Hallo Carina!

Ich bin kein Anwalt,aber ehrenamtlich im Tierschutz tätig.
Meines Wissens sind nur bindend:Verbot der Weitergabe und Veräußerung,Besuchsrecht des Vereins.Pflege- und Futtervorschriften sind bei Krankheit des Tieres bindend-aber nicht markengebunden.D.h.;ein Tier mit einer Futtermittelallergie benötigt zwar ein spezielles Futter-aber nicht von der Firma xy.Es kann auch das Futter der Firma abc sein,solange es dem Tier nicht schadet.
Eine Bindung an einen bestimmten Tierarzt gibt es generell nicht.Schließlich werden Tiere ja durchaus weiter weg vermittelt.Wenn dann der neue Besitzer jedesmal x Kilometer fahren muß-das ist unzumutbar.Allerdings empfehlen viele TSV ihre Tierärzte.So wäscht eine Hand die andere.Bei exotischen Tieren oder Tieren mit speziellen Krankheiten(z.B. Leishmaniose)ist es natürlich besser einen spezialisierten Doc an der Hand zu haben.
Informationspflicht zu Krankheiten gibt es in unserem TSV nur in Verbindung mit ansteckenden Krankheiten,bzw. wenn das Tier deswegen eingeschläfert werden muß.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Andrea

in wie weit sind Klauseln in einem TS-Vertrag (Verbot der
Veräußerung, Besuchsrecht des TS-Vereines, Bindung an
bestimmte Pflege- oder Futtervorschriften, Bindung an einen
bestimmten Tierarzt, Informationspflicht über Krankheiten,
o.ä. )bindend?

Liebe Grüße

Carina