Kasuistik:
Liebe Experten,
wie sehen Sie die Lage:
Kunde möchte telefonisch ausländische Aktien „Homophon“ bei seiner Bank kaufen, kann ISIN nicht nennen und sagt er will die „Homophon“, die er schon in seinem Depot hatte. Diese sind für den Banker auf seinem Bildschirm sichtbar, ebenso wie alle Bewegungen, Käufe und Verkäufe über 14 Monate zurück.
Banker ruft „Homophon“ charts auf, um Kurs festzustellen, nennt dem Kunden den Kurswert. Dieser ist gestiegen, aber nicht im unwahrscheinlichen Bereich.
Kunde stimmt zu.
Banker kauft „Homophon“ Aktien für den Kunden.
Kunde bekommt nach Tagen Abrechnung und legt sie ad acta.
Tatsache:
Es gibt „Homophon X“ und „Homophon Y“-Aktien.
Kunde hatte „Homophon X“ im Depot gehabt,
Banker hat aber irrtümlich „Homophon Y“ gekauft.
Im weiteren Verlauf machen beide Aktien durch die allgemeine Marktlage eine kurze Talfahrt,
danach gewinnt „Homophon X“ wieder beträchtlich an Wert,
„Homopnon Y“ hingegen verfällt weiter.
Kunde merkt erst an dieser Diskrepanz mit der bisherigen Unternehmensentwicklung, dass da etwas nicht stimmen kann, stellt den verblüffenden Gleichklang der Namen fest, und reklamiert den Irrtum bei der Bank.
Banker ist so ehrlich und gibt den Irrtum zu.
Vorgesetzter behauptet, es sei größtenteils das Verschulden des Kunden, er habe ja schließlich die Abrechnung bekommen und habe nicht sofort reklamiert.
Wie hoch ist der Verschuldensanteil jeweils zu bewerten?
Kann der Kunde das Einbuchen der richtigen „Homophon X“ Aktie zum ursprünglichen Kurswert mit Wertstellung des Kauftages fordern?
Vielen Dank, wenn Sie helfen, diese Nuss zu knacken!
Freundliche Grüße,
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