Hallo,
ich suche einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der sich auch mit dem Brandenburger Kitagesetz auskennt.
Wir, auch die Elternverteter unserer Kita, wollen feststellen lassen, ob die Beiträge dem Gesetz entsprechend verwendet werden, oder ob es da eventuell Quersubventionen gibt. Zudem ist die Trägerschaft vor 2 Jahren von der Gemeinde auf das DRK übergegangen, ohne das die Satzung bzw. die Beitrage angepasst wurden.
Unser Ziel ist es, eventuell zu viel gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen.
Wer hilft uns dabei?
Ist es sinnvoll, zu diesem Zweck einen Verein o.ä. zu gründen?
Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
Vielen Dank im voraus für Euern Rat.
Thomas Olbrich
Hallo,
ich suche einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der sich
auch mit dem Brandenburger Kitagesetz auskennt.
Wir, auch die Elternverteter unserer Kita, wollen feststellen
lassen, ob die Beiträge dem Gesetz entsprechend verwendet
werden, oder ob es da eventuell Quersubventionen gibt. Zudem
ist die Trägerschaft vor 2 Jahren von der Gemeinde auf das DRK
übergegangen, ohne das die Satzung bzw. die Beitrage angepasst
wurden.
Wieso sollte bei einer Trägeränderung der Beitrag angepaßt werden?
Alle Kindergärten werden zu 50% von den jugendämtern bezuschußt.
Falls ihr also meint, daß ihr mit eueren Beiträgen den Kidnergarten finanziert, so liegt hier ein Irrtum vor.
Unser Ziel ist es, eventuell zu viel gezahlte Beiträge
erstattet zu bekommen.
Wieso solltet ihr zuviel gezahlt haben? die Tagessätze werden doch eh festgelegt, so daß die Träger nur bezogen auf das Einkommen die Elternbeteiligung festlegen können.