Rechtshilfe im Fall Alice Weidel

Servus,

ich habe gerade gelesen, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz ihre Zürcher Kollegen um Rechtshilfe (u.a. wegen des Tatbestandes der verbotenen Parteienfinanzierung) gebeten haben. Handelt es sich hierbei um eine ganz gewöhnliche Standardprozedur oder lässt sich daraus schließen, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz schon einen Schritt weiter ist und konkret an einer Anklage arbeitet?

LG

würde ich schon so sagen.
Im Inland würde man ja selbst bei der betreffenden Bank vorstellig werden und mit einem Beschluss Auskunft verlangen.
Hier muss man die Schweizer Behörden auf dem Amtsweg bitten zu helfen.

MfG
duck313

Bevor Anklage erhoben wird, muss ja erst mal ermittelt werden, ob überhaupt eine Straftat vorliegen könnte.
Bisher finden halt normale staatsanwaltliche Ermittlungen statt.

Erstmal danke an euch beide. Dass so ein Rechtshilfegesuch zu den Ermittlungen gehört, war mir bekannt. Ich war nur nicht sicher, ob so etwas am Anfang oder eher Ende der Ermittlungen steht bzw. ob man vorher noch andere Optionen hat, bevor man eine ausländische Behörde miteinbezieht. Immerhin könnte die Staatsanwaltschaft ja auch zum Schluss kommen, dass keine Anklage erhoben wird. Aber soweit ich das verstehe, kann man aus dem Gesuch nicht schließen, wie weit die Ermittlungen schon fortgeschritten sind bzw. in welche Richtung sie gehen.

Das werden die Ermittlungen ergeben.

ist auch uninteressant bzw. unterliegt dem Datenschutz. Warum sollte ein „Zeuge“ auch wissen, was ich schon weis oder wie weit die Ermittlungen sind…