Servus,
ich habe gerade gelesen, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz ihre Zürcher Kollegen um Rechtshilfe (u.a. wegen des Tatbestandes der verbotenen Parteienfinanzierung) gebeten haben. Handelt es sich hierbei um eine ganz gewöhnliche Standardprozedur oder lässt sich daraus schließen, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz schon einen Schritt weiter ist und konkret an einer Anklage arbeitet?
LG