Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Tschechien im Bereich Straßenverkehrsrecht bzw. Verfolgung von Verfehlungen im Straßenverkehr. (Ereignis bzw. Verfehlung in D, Wohnort Tschechien). Wenn es eines gibt, ab wann hat es Gültigkeit?
Hallo Rita,
wenn Du mit Verfehlungen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstöße etc.)meinst - da besteht kein zwischenstaatliches Abkommen zur Verfolgung derselben.
Dachsgruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
yep - den gibt´s. Bis dato ist der jedoch durch D nicht ratifiziert. Und genau das ist wohl zur Umsetzung erforderlich. Momentan sind die Österreicher die Einzigen, für die hier in D die Bußgelder eingetrieben werden.
Dachsgruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Über den Stand der Umsetzung weiß ich nicht bescheid, deswegen hab ich dazu auch nichts gesagt. Die Umsetzungsfrist wäre eigentlich schon irgendwann 2007 aus gewesen. In Österreich ist das entsprechende Gesetz (EU-Verwaltungsvollstreckungsgesetz) am 1.3.2008 in Kraft getreten.
Eine Ratifikation ist übrigens nicht erforderlich, ist kein Staatsvertrag.