Rechtskärftigkeit eines handschriftlichen Vertrags

Meine Frau hatte mir einen Betrag ihrer Forderung vorgegeben, der auf Zugewinn und Trennungsunterhalt bezogen sein sollte. Dieser Vertrag sollte von mir handschriftlich aufgesetzt werden und lautet: >Hiermit bestätige ich das durch eine Zahlung von …€, alle geldlichen Forderungen eingestellt werdenHat der Vertrag eine Gültigkeit vor Gericht, oder muß ich auf weitere Forderungen meiner Frau eingehen?

Hallo silberfuchs56;

so einfach is die sache garnicht.
grundsätzlich gelten handschriftliche Verträg e natürlich auch. Wenn ich das richtig verstande habe ging es darum, dass du gegen Zahlung einer best. Summe von jeglichen Unterhaltspflichten befreit bist?

und hier liegt das Problem.

streng genommen wäre der Vertrag sogar sittenwidrig, da er im weitesten Sinne zu einer Straftat „Verletzung der Unterhaltspflicht“ vgl.§170 StGB führen würde.

Denn lt. eueres Vertrages wärest du ja von allen folgeforderungen befreit. Selbst wenn beide damit einverstanden sind hat hier auch noch der Gesetztgeber etwas mitzureden denn du bist gesetzl verpflichchtet auch weiterhin stets Einkommensverhältinisse usw mitzuteilen bzw offenzulegen solange gestzl untehaltspflicht besteht davon kann man sich auch vertragl. nicht befreien lassen.

Ob du auf die Forderungen deiner frau eingehen musst ist eine andere Frage ich denke mal erstmal nicht nimm dir nen guten Anwalt und finde eine faire Grundlage was deine Leistungsfähigkeit angeht wieweit die richter den vertrag überhaupt beachten kann ich nicht sagen vermutlich werden sie ihn komplett ignorieren und nur die gestzl grnundlage heranziehen.
(also die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen also auch deiner (Ex) Frau)

noch fragen? einfach nochmal melden

Lg aus dem Schwarzwald

Mario

Hallo. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Parteien, in dem etwas geregelt wird. Wird in diesem nicht gegen Treu und Glauben oder gegen Gesetze/Verordnungen verstossen und erfüllt er formale Kriterien, so ist er gültig. Ein Vertrag der die Formulierung…bestätige ich…aufweist, ist dahingehend „merkwürdig“, dass eine einseitige Willenserklärung aufgenommen wurde und die Annahme der Gegenseite hierzu fehlt. Zumal Klage gegen sie erhoben wurde, rate ich dringend an, sich einen Fachanwalt für Familienrecht zu nehmen. Die für ihren Ort zuständige Anwaltskammer nennt ihnen welche. Ich bezweifle, dass jemand in diesem Forum ihnen, auch vor dem Hintergrund der dürftigen Informationen, einen rechtsicheren Ratschlag geben kann. Folgen sie meinem Rat zu ihrer eigenen Sicherheit. Viel Glück.

Hallo mario,
vielen Dank für dein Antwort.
Mein Anwalt scheint hier wohl überfordert zu sein, denn
anfänglich gab er zu verstehen, das gemachte Verträge
sogar schon auf einem Bierdeckel Gültigkeit hätten.
Also zur Unterhaltsforderung, wir haben keine Kinder und meine Frau arbeitet auch noch. Sie hat plus aller Einkünfte circa 1500€ weniger zur Verfügung. Sie wohnt jedoch weiterhin auf ihrem Erbhof, den wir umgebaut hatten und hätte noch einen Wohnwertvorteil. Ich wohne
im Moment zur Miete. Diese Sachen sind aber durch die
verhandlungen noch gar nicht zur Berechnung gekommen.
Der Anwalt meinte, das je nach Wohnwertvorteil, ich sogar noch Trennungsunterhalt bekommen könnte, da meine Frau mittlerweile auch eine Wochenendbeziehung führt.
Der Vertrag sollte auch den von meiner Frau geforderten
Zugewinn beinhalten, da der durch unsere Vertragsver-handlungen noch nicht berechnet wurde und sich durch
die Wertsteigerung des Erbhofes sich sehr schwierig
gestalten würde. Daher wurde diese Einigung gemacht, die meine Frau 1 Woche später, mit den Worten >diesen Kompromiss könne sie nicht mehr machen

Hallo,

so sorry, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß,wetzi6