Rechtskräftige Bestellung durchführen

Hallo,

ich beabsichtige ein Bestellformular auf meiner Homepage. Ich weiss, dass ich die AGB auf dem Bestellformular einsehbar machen muss. Auch meine Kennzeichnung muss ersichtlich sein (zB Impressum).

Aber was noch? Darf der Bestellvorgang auf einer Seite stattfinden (mit Klick auf „Bestellen“ bestellen Sie…) oder muss der auf mehreren Seiten stattfinden?

Wo finde ich da die Vorschriften und das evtl. nicht nur für D, sondern für weitere Länder in der EU? Will da nichts falsch machen…

Grüße,

Kukulkan

Hi,

das ist in jedem Fall länderspezifisch. - Allein der Fakt EU vs. Schweiz. - Das geht zu sehr in Richtung Rechtsberatung. - Insofern frag mal ‚google‘ oder einen Anwalt, der sich mit Rechtsprechung im Internet auskennt.

Ro

Moin,

ich würde Dir zusätzlich empfehlen, die Bestellung zu verschlüsseln, also ein SSL-Zertifikat zu kaufen.

Das hat aber jetzt nichts mit dem rechtlichen Aspekt Deiner Frage zu tun, die da tatsächlich im Rechtsbrett besser aufgehoben ist (Vorschaltseite beachten!)

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

deine gestellte Frage lässt sich recht einfach beantworten: Rechtsgültig ist eine Bestellung in beliebiger Form, wenn Du diese akzeptierst, und die Beweisfragen egal sind (wenn der Kunde dann behauptet die Bestellung nicht aufgegeben zu haben). Denn abgesehen von Immobiliengeschäften, und gesellschaftsrechtlichen Themen und ein paar anderen Exoten haben wir in Deutschland Formfreiheit.

Ich denke aber, dass es Dir eher um das ganze rechtliche „Drumherum“ geht, was man beachten muss, wenn man Waren online anbieten will. Das ist allerdings weit mehr, als man hier mal eben schnell so schreiben könnte. Es gibt da inzwischen jede Menge beachtenswerte Rechtsprechung, man muss halt alles das einhalten, was auch der Laden an der Ecke einhalten muss, angefangen vom Gewerbeschein über Buchführung, PreisangVO, Wettbewerbsrecht, … Da sollte man sich erst einmal grundsätzlich schlau machen, was es heißt selbständig kaufmännisch aufzutreten.

Gruß vom Wiz