Hallo zusammen,
Herr A hatte sich von Herrn B vor einigen Monaten privat einen Schwingschleifer ausgeliehen. Vor 3 Wochen rief Herr B Herrn A an und teilte ihn mit, dass er das Gerät gerne wieder zurück hätte. Einige Tage später gab Herr A das Gerät an Herrn B zurück. Tage darauf bekam Herr A eine gewerbliche Rechnung über 53,55 € von Herrn B zugesandt. Wie weit ist solch ein Verhalten zulässig? Was würden sie in solch einem Fall tun.
Schöne Grüße halfknight