Rechtskräftige Rechnung Ja oder nein

Hallo zusammen,

Herr A hatte sich von Herrn B vor einigen Monaten privat einen Schwingschleifer ausgeliehen. Vor 3 Wochen rief Herr B Herrn A an und teilte ihn mit, dass er das Gerät gerne wieder zurück hätte. Einige Tage später gab Herr A das Gerät an Herrn B zurück. Tage darauf bekam Herr A eine gewerbliche Rechnung über 53,55 € von Herrn B zugesandt. Wie weit ist solch ein Verhalten zulässig? Was würden sie in solch einem Fall tun.

Schöne Grüße halfknight

Die Leihe ist gem. § 598 BGB eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.

Hat die Rechnung des B keinen Rechtsgrund (Mietvertrag) braucht auch nichts bezahlt zu werden. Evtl. Schäden am Leihgerät können natürlich in Form von Schadensersatz geltend gemacht werden.