ich habe ein Frage zu einem Urteil was ca.5 Monate zurückliegt und bereits rechtskräftig ist. Und zwar ging es bei dem Vergehen um erschleichen von Leistungen wegen einer Bahnfahrt wo vor Ort kein Ticket nachgewiesen werden konnte. Da es wegen diser Sache ca. 80 einzelne Strafverfahren gab sind die Urteile recht unterschiedlich ausgefallen. Nun zu meinem Fall, ich bin in einer 5 Personen Gruppe mit einem schönen WE Ticket gefahren, von diesen 5 Personen wurden 2 bereits rechtskräftig freigesprochen. Ich und jemand anderes Verurteilt und ein weiters Verfahren steht noch aus. Nun meine Frage wie kann es sein das wenn 5 Perosnen auf einer Karte fahren, 2 verurteilt werden und 2 freigesprochen, obwohl doch alle die selbe Karte haben?Meine Frage diesbezüglich ist, ob es möglich ist aufgrund der 2 Freispruch Urteile, das Verfahren noch einmal auf nehmen zu lassen und dann die 5 Personen die auf diesem Ticket fuhren als Zeugen laden zu lassen , und wie die Chancen stehen ebenfalls einen Freispruch zu erhalten.
in Deinem vom Gericht erteilten schriftlichen
Urteil ist eine Einspruchsfrist festgelegt.
Wenn diese Zeit abgelaufen sein sollte, so
meine ich ist das Urteil rechtskräftig und
dann auch nicht mehr zu widersprechen.
Dafür gibt es eben diese Fristen.
Das ist meine Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit.
Nun könntest Du einen Rechtsanwalt kontakten
und Dir das evtl. bestätigen lassen.
Jedoch könntest Du den Versuch selbst starten, die
Sache mit den Argumenten wieder bei Gericht
aufleben zu lassen indem Du schilderst
das es auch andere Urteile im selben Fall schon
gab.
Jedoch sehe ich wenig Chancen für Dich.
ohne Kenntnis der konkreten Details ist eine rechtlich einwandfreie Antwort nicht möglich.
ich bin in einer 5 Personen Gruppe mit einem schönen WE Ticket gefahren,:
Mit einem Ticket? Dann hätte niemand etwas zu beanstanden. Also ohne Ticket gefahren. Oder waren es mehr als 5 Personen, die mit nur einem Ticket fahren wollten?
Was steht in den Gründen für die beiden Freisprüche bzw. die beiden Urteile? Kann ich da bitte Kopien sehen (evtl. anonymisiert bei https://rapidshare.com hochladen und mir den Link zusenden).
Interessiert mich ja nun doch, wie sowas entsteht…
ich muss an den anwalt zurückverweisen. da es sich um ein mandat handelt, das er inne hat, würde ich mich standesrechtlich angreifbar machen, hier rat zu geben.
also bitte zum verteidiger zurückgehen und den fall dort diskutieren.
Hallo Paulus,
also wir sind in einer Gruppe von Insgesamt ca. 150 -200 Personen mit dem Zug von Berlin nach Hildesheim und anschließend wieder zurück gefahren. Da es bei uns üblich ist bei solchen Veranstaltungen Gruppentickets zu benutzen da diese insgesamt doch weit aus billiger sind als für jeden eine Einzelkarte zu besorgen fanden wir 5 (Freunde)uns zusammen um an diesem Tag auf einem We Tikcket das für 5 Personen gilt zu fahren. Unserm Mann der die Fahrkarte verwaltete gaben wir also das Geld das er dann die Karte zieht und den ganzen tag über einstecken hat. Natürlich gab es bereits auf der Hinfahrt kontrollen der Fahrkarten welche ohne Probleme verliefen. Nun zu der Rückfahrt. Da wir alle verstreut im Zug saßen konnte bei einer Kontrolle nicht festgestellt werden welche Person zu welcher Karte gehörte, Aufgrund dessen fand am Berliner Hauptbahnhog ein Polizeieinsatz mit ca. 2 Hundertschaften der Polizei statt welche uns einkesselten und erneut die Karten prüfen wollte, nun stelle man sich vor es stehen 200 Beamte und dann nochmal 200 Leute von unserer Seite auf dem Bahnhof dicht umkesselt von Beamten. Da es nicht möglich war bei der Kontrolle die Person ausfindig zu machen die unseren Fahrschein hatte, da wir ja wie gesagt bei der Rückreise auch nicht mehr alle zusammen saßen sondern verteilt durch den halben zug. Dann wurden kurze Hand alle die keinen Fahrschein zu diesem Augenblick vorweisen konnten mit auf die Wache genommen und es wurden unzählige Anzeigen geschrieben die dann später in Gerichtsverhandlungen (jeder seine eigne Verhandelt wurden. Und daraus folgten die unterschiedlichen Urteile. Nun nochmal die Frage da ich wie schon erwähnt mit 5 Personen von denen bereits 2 freigesprochen wurden gereist bin.Ist es möglich mich auf diese Urteile zu berufen um so vielleicht noch einmal einen Stein ins rollen zu bringen?Morgen ist übrigens die letzte Verhandlung von uns 5, bin schon gespannt wie es ausgeht.
Gruß Martin :Hallo,
ohne Kenntnis der konkreten Details ist eine rechtlich
einwandfreie Antwort nicht möglich.
ich bin in einer 5 Personen Gruppe mit einem schönen WE Ticket gefahren,:
Mit einem Ticket? Dann hätte niemand etwas zu beanstanden.
Also ohne Ticket gefahren. Oder waren es mehr als 5 Personen,
die mit nur einem Ticket fahren wollten?
Was steht in den Gründen für die beiden Freisprüche bzw. die
beiden Urteile? Kann ich da bitte Kopien sehen (evtl.
anonymisiert bei https://rapidshare.com hochladen und mir den
Link zusenden).
Interessiert mich ja nun doch, wie sowas entsteht…
achso, die Gründe für die Freisprüche sind einmal das am 'Anfang des Tages Geld für Tickets gesammelt wurde und somit der Tatbestand des Vorsatzes nicht mehr erfüllt ist und zum anderen kam es den Richtern komisch vor das auf der Hinfahrt nichts vorgefallen ist da diese Tickets ja für das ganze we galten.
ja, so ungefähr passt die Vorgeschichte. Es waren sicherlich nicht genug Tickets für alle da, und auf der Hinfahrt wurde nicht so genau kontrolliert.
Unterschiedliche Urteile sind hier durchaus plausibel: Im einen Fall hat der Richter dem Angeklagten geglaubt, im anderen Fall nicht. Richterliche Unabhängigkeit! Es kann ja durchaus einer von 9 Leuten kassieren, aber nur eine Fahrkarte für 5 kaufen - wenn das der Richter glaubt, muss er freisprechen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass zwei Fälle gleich behandelt werden. Gegen die Rechtskraft der Urteile wird kaum etwas zu machen sein. Da müsste man schon genau den Urteilstext lesen und Fehler finden.
Die Polizei hätte doch in Berlin sich alle Fahrkarten vorlegen lassen müssen und dann die Fahrtteilnehmer durchzählen. Und jeder hätte sich zu seinem Fahrkartenbesitzer dazustellen können. Wer dann seinen Fahrkartenbesitzer nicht findet, der hat natürlich ein Problem.
die Frage kann ich leider nicht beantworten. Dazu müsste ich die Akten einsehen, um die Urteilsbegründungen im Fall der Freisprüche bzw. Verurteilungen lesen zu können. Mein Tip: Einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht anfordern und dann einschätzen, ob es Sinn macht und juristisch möglich ist, das Urteil anzufechten. Gruß: Paul
Hi auch,
ein rechtskräftiges Urteil ist normalerweise nur über die sog. „Wiederaufnahme“ zu beseitigen. Dabei wird - mit sehr strengen formellen Voraussetzungen - zu „beweisen“ sein, daß das Urteil falsch war, und zwar i.w. auf der Grundlage „neuer“ Tatsachen (d.h., die Tatsachen sind im Verfahren noch nicht GEgenstand gewesen, also z. B. neue Zeugen, Urkunden etc.). Wiederaufnahmen gelingen - auch wegen des Beharrungsinteresses der Justiz an der Richtigkeit ihrer Urteile - recht selten. In jedem Fall Anwalt einschalten!
War ein sog. „Deal“ Urteilsgrundlage ohne daß eine entsprechende Protokollierung erfolgte, kann oft auch eine einfache Rechtsmitteleinlegung helfen, weil dann keine ausreichende Belehrung über Rechtsmittel erfolgte. Also: Spezialisten helfen, Anwalt weiß die Kniffe…
zunächst einmal:
nach einem Urteil hat man in der Regel eine angemessene Zeit für einen Einspruch. Darauf wird in der Urteilsverkündung und/ oder in der schriftlichen Begründung hingewiesen. Danach ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Es müssen schon sehr eklatante Verstösse gegen die Rechtsnorm seitens des Gerichtes vorliegen, um einen Fall nochmals „aufzurollen“.
In ihrem Fall sind die Angaben zu ungenau. Durften alle 5 Personen mit dem Ticket fahren? Durften alle 5 zu der Tatzeit mitfahren (manchmal begrenzt auf 2 Erwachsene + 3 Kinder etc. werktags, nur 11h-20h, Wochenenden ohne Begrenzung oder oder…).
Ist das Ticket personenbezogen? Ist der Inhaber überhaupt dabeigewesen?
Dann:
Ich lese heraus dass der Verkehrsbetrieb 5 x Strafantrag stellte. Das wird bei Erstvertößen nicht gemacht.
2 Freisprüche: vermutlich eingestellt wegen Geringfügigkeit, eingestellt gegen eine Geldbuße, eingestellt wegen Unschuld (wenn z.B. diese beiden berechtigt zur Mitfahrt waren und weitere Erwachsene nicht)?
Verurteilungen:
Geringfügigkeit abgelehnt wegen entsprechender Vorstrafen, Zusammenlegung mehrerer Strafanträge wegen Schwarzfahren, Verstoß gegen Bewährungsauflagen etc…
So kann eins zum anderen kommen.
In Zukunft:
Anwalt stellen lassen über Prozeßkostenhilfe, falls man finanzielle „Engpässe“ nachweisen kann.
Gruß
lottiman
Entschuldige, dass ich erst nach 5 Monaten antworte, da ich ich genau überlegt habe, was ich Dir antworte. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich Dir hier nicht helfen kann.