Rechtskräftigkeit einer E-Mail

Wer kann mir sagen, ob per E-Mail versendete Schreiben rechtskräftig wirksam sind?

Fall´s es der Fall ist, würde ich mich über einen Hinweis freuen in welchem Gesetz dies verankert ist und ob es eine Seite im Netz gibt, wo ich etwaige Paragraphen raussuchen könnte.

Danke Mario

www.recht.de und www.jura.de können…
…vielleicht weiterhelfen!
Gruß
Heinz

Rechtskräftig ist GRUNDSÄTZLICH auch die e-Mail. Tatsächlich ist sie es jedoch wiederum auch nicht, da der prozessuale Beweis der Zuordnung der Willenserklärung nicht geführt werden kann. Prozessual beweisbar und damit auch rechtskräftig im „praktischen“ Sinn ist sie jedoch, wenn der Versand der e-Mail den Vorgaben des Signaturgesetzes entspricht. Dies tun jedoch „normale“ e-Mails von vornherein in der Regel nicht. Anders bei Verwendung etwa einer Signaturkarte: nur, wer hat die schon!