(Bitte nicht böse sein, das ist kein Doppelposting, weiter unter hat jmd. eine ähnliche Frage gestellt, meine ist jedoch von allgemeinerer Art. Das nur vorweg.)
Weiß jemand etwas dazu:
Wie ist das eigentlich, wenn man über das Internet diverse Dinge bestellt - theoretisch könnte ja jeder x-beliebige sich einen Jux machen und aus Spaß an der Freud’ eine Bestellung unter falschem Namen aufgeben. (Das macht mir schon etwas Angst, denn mein Name z.B. steht auch im Telefonbuch…) Schlimmer wird’s ja noch, wenn derjenige auch Deine Bankverbindung kennt (man braucht ja nur mal etwas bei e-Bay o.ä. ersteigert haben) und das Geld abbuchen ließe. Ist eine Bestellung über das Internet denn überhaupt rechtskräftig?
Ich habe schon im Archiv ‚geblättert‘, aber nichts Konkretes dazu gefunden. (Ähm, sorry ich hab keine Ahnung, aber was hat es eigentlich mit dem Fernabgesetz auf sich?)
Eine andere Sache ist die: jeder kann doch auch mal eben unter Deinem Namen ein e-mail-Konto eröffnen, da wird mir ganz mulmig, wenn ich weiter unten im Brett lese, Verträge per e-Mail seien rechtskräftig…
Wir hatten neulich im Freundeskreis dieses Thema und sind eigentlich zu keinem richtigen Ergebnis gekommen. Also mir wird da ganz Angst und Bange, bei dem Gedanken, dass man sich durch Bestellungen, bzw. Auktionen via Internet immer stärker zu einem gläsernen Menschen macht.
Vielen Dank, dass Ihr Euer Wissen (mit)teilt und mir vielleicht ein wenig die Paranoia nehmt
Wie ist das eigentlich, wenn man über das Internet diverse
Dinge bestellt - theoretisch könnte ja jeder x-beliebige sich
einen Jux machen und aus Spaß an der Freud’ eine Bestellung
unter falschem Namen aufgeben.
Das war auch schon ohne Internet so, einfach eine Katalogbestellung und ab ging die Post. Unter Umständen auch auf telefonische Bestellung hin. Auf jedem Katalog steht die Kundennummer und die Adresse.
Ist eine Bestellung über das Internet denn überhaupt rechtskräftig?
Grundsätzlich ja, solange keine Betrugsabsicht dahintersteckt. Ich bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, wer dies beweisen muß.
Ich habe schon im Archiv ‚geblättert‘, aber nichts Konkretes
dazu gefunden. (Ähm, sorry ich hab keine Ahnung, aber was hat
es eigentlich mit dem Fernabgesetz auf sich?)
Eine andere Sache ist die: jeder kann doch auch mal eben unter
Deinem Namen ein e-mail-Konto eröffnen, da wird mir ganz
mulmig, wenn ich weiter unten im Brett lese, Verträge per
e-Mail seien rechtskräftig…
Dazu braucht derjenige mindestens noch deine Adresse. Und vor deiner Tür warten, um das Paket abzufangen ist schwierig. Nennt er jedoch dort eine Lieferadresse, kann man nachforschen. Oder eben dies ist ein Schlupfwinkel…
Entweder du bekommst ein Paket per Nachnahme, dann kannst du es abweisen, per Rechnung, dann kann es zurückgeschickt werden. Siehst du das Paket nicht, so bleibt in diesen Fällen das Geld stets bei dir. Wenn du abbuchen läßt, erst dann wirds kribbelig. Allerdings kannst du ja (bis 2 Monate?) nach der Abbuchung den Betrag von der Bank zurückbuchen lassen. Also eigentlich auch kein Problem. Einzig und allein die Herausgabe einer Kreditkartennummer ist gefährlich. Da besteht eigentlich null Chance, sein Geld wiederzusehen, es sei denn man treibt einen gehörigen Aufwand.
…Einzig und allein die Herausgabe
einer Kreditkartennummer ist gefährlich. Da besteht eigentlich
null Chance, sein Geld wiederzusehen, es sei denn man treibt
einen gehörigen Aufwand.
Das stimmt nicht, das Gegenteil ist der Fall! Ich kann einem Umsatz den ich mit der KK getätigt habe genauso widersprechen wie bei einer Lastschrift (nicht der Belastung auf dem Konto selber, sondern dem einzelnen Umsatz).
Dann muss die KK-Gesellschaft erstmal nachweisen das der Händler der das Geld haben möchte eine Unterschrift hat (das sollte natürlich nicht der Fall sein) und wenn dies nicht möglich ist, bekommst du auch dein Geld wieder. Das dauert zwar etwas länger als bei einer Lastschrift aber du bekommst es zurück.
Umsatz den ich mit der KK getätigt habe genauso widersprechen
wie bei einer Lastschrift (nicht der Belastung auf dem Konto
selber, sondern dem einzelnen Umsatz).
Dann muss die KK-Gesellschaft erstmal nachweisen das der
Händler der das Geld haben möchte eine Unterschrift hat
Waaas?
Das würde ja auch bedeuten, dass jmd. ja nur Deine KK-Daten haben bräuchte, um sich auf Deine Kosten zu bereichern?! Wenn man über’s Internet bestellt, leistet man ja keine Unterschrift!
Das würde ja auch bedeuten, dass jmd. ja nur Deine KK-Daten
haben bräuchte, um sich auf Deine Kosten zu bereichern?! Wenn
man über’s Internet bestellt, leistet man ja keine
Unterschrift!
Genau so ist es, das ist ja auhc der Gund warum die großen Kreditkarten-Firmen die so genannten „Mail/Phone-Order“ Verträge los haben möchte. Hier haben die Gesellschaften mit den Händlern Verträge geschlossen die es dem Händler erlauben OHNE Unterschrift Beträge auf den Kreditkarten zu belasten.
Jedoch war das i.d.R. noch vor der Internet-Zeit und damals war der von dir beschriebene Missbrauch noch nicht so hoch. Deswegen wollen die Gesellschaften diese VErträge los bekommen.
Dir als Karten-Inhaber kann dabei wenig passieren, muss doch die KK-Gesellschaft dir Nachweisen warum sie dir Beträge von deiner Kreditkarte abbucht. Aus diesem Grund kann ich die Personen nicht verstehen die Angst haben KK-Daten im Internet anzugeben.
Ist eine Bestellung über das Internet denn überhaupt rechtskräftig?
Grundsätzlich ja, solange keine Betrugsabsicht dahintersteckt.
Ich bin mir jetzt aber nicht ganz sicher, wer dies beweisen
muß.
Damit keine Missverständnisse aufkommen sollte man noch ergänzen: Wenn unter falschem Namen bestellt wird ist das Geschäft mangels Vollmacht natürlich nicht gültig! Sonst gäb’s ja auch keine Rechtsgrundlage für die Rückbuchung vom Kreditkartenkonto.