Rechtskraft bei Einschreiben

Guten Tag, kann mir jemand dazu etwas sagen, ich habe ein Dokument bei der Botschaft im Ausland wo ich lebe Beglaubigen lassen. Ich habe das Dokument mit Einschreiben und Sendungsverfolgung versendet und das Dokument versichert, dass habe ich alles Dokumentiert per per Bild auf dem Postamt. Sollte das Dokument nicht ankommen weil nicht gerade um die Ecke 10000 Kilometer entfernt, reicht da der Nachweis der Versendung und die Sende Verfolgungsnummer und die Dokumentation in Form von Bildern die belegen das es auf den Weg gebracht wurde, damit man mir nicht ans Bein pinkeln kann ich will nicht das das Gericht sagt dein Problem Junge sehe zu wie du klar kommst. Bin ich mit meinen Vorkehrungen aussen vor sozusagen aus dem Schneider ? Geht um eine Erbausschlagung im Ausland da ist die Frist 6 Monate. Bitte nur Sachliche und fachliche antworten. Mit freundlichen Grüßen Klaus

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, inwiefern es wichtig sein soll, dass Du nachweisen kannst, dass Du etwas verschickt hast. Der Normalfall ist doch, dass über den Zugang gestritten wird, d.h. um die Frage, ob die Sendung den Empfänger tatsächlich erreicht hat und dafür ist entscheidend ist, dass Du nachweisen kannst, dass das Schreiben angekommen ist.

Ob eine Sendung wirklich verschickt wurde, ist allenfalls für Versicherungsthemen interessant, wenn die Sendung nachweisbar verlorengegangen ist.

Gruß
C.

Auch in deutschen Behörden kommt es vor, dass Dokumente verschludert werden.
Ich weiß nicht, ob ein Gericht in dem Fall sagt „Ok, anhand der Beweisfotos von Herrn Klaus55 gehen wir von einer wirksamen Ausschlagungserklärung aus“, oder ob es sagt „Ist ja alles schön, aber das Dokument lag dem Gericht nun mal nicht fristgerecht vor - was Herr Klaus55 tatsächlich an uns geschickt hat, wissen wir nicht“.

Hier gibt es eine etwas kontroverse Diskussion zu dem Thema.
Wenn ich die Beiträge dort richtig verstehe, würde man wahrscheinlich anhand der Beweise (Einlieferungs- und Zustellbeleg, Fotos vom Dokument) von einem fristgerechten Zugang ausgehen, auch wenn das Dokument aus irgendwelchen Gründen im Gericht verlorengegangen sein sollte. Eine irrtümliche Annahme des Erbes wäre also anfechtbar und die Chancen stehen gut, aus der Sache rauszukommen.

Ich würde trotzdem, nachdem das Einschreiben zugestellt wurde, eine Email an den/die zuständige/n Rechtspfleger/in schicken, er/sie möge doch bitte den Zugang der Ausschlagungserklärung bestätigen.

Gruß,

Kannitverstan

Aber es geht dem Fragesteller ja gerade um den Fall, dass das Schreiben nicht zugestellt wurde:

Es geht mir darum das so ein Postversand schon mal verloren gehen kann von Thailand nach Deutschland und wenn das Gericht keine Erbausschlagung erhält gilt das Erbe als angenommen.Ich habe mit der Geschäftsstelle von der Nachlassabteilung gesprochen die mir sagte das so ein Fall noch nicht da gewesen wäre die hätten keine Ahnung was man dann machen könnte was soll man da sagen. Ich habe vor ein paar Monaten ein schreiben an meine Behörde versendet eine Urkunde die hab ich versichert mit Sendungsverfolgung + Einschreiben was soll ich sagen nie angekommen Nachforschungsauftrag gestellt nichts bei rausgekommen ich hab einen auf den Deckel bekommen.Deswegen meine Vorsicht.

Es geht mir darum das so ein Postversand schon mal verloren gehen kann von Thailand nach Deutschland und wenn das Gericht keine Erbausschlagung erhält gilt das Erbe als angenommen.Ich habe mit der Geschäftsstelle von der Nachlassabteilung gesprochen die mir sagte das so ein Fall noch nicht da gewesen wäre die hätten keine Ahnung was man dann machen könnte was soll man da sagen. Ich habe vor ein paar Monaten ein schreiben an meine Behörde versendet eine Urkunde die hab ich versichert mit Sendungsverfolgung + Einschreiben was solch ich sagen nie angekommen Nachforschungsauftrag gestellt nichts bei rausgekommen

So hatte ich Dich verstanden, ja. Wie gesagt: normalerweise treten Streitfragen rund um den Nachweis der Zustellung auf - ist das Schreiben angekommen und wenn ja, wann? Da ist dann natürlich ein Zustellungsnachweis hilfreich.

Dir hingegen geht es um den Fall, dass das Schreiben gar nicht erst bei der Behörde angekommen ist. Ich fürchte, da wird dann der Nachweis des Versandes nicht ausreichen.

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Dann lass das Dings doch per DHL Express zustellen. Dürfte für etwa 80 € gehen.

Schöne Grüße

MM

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Umpf! Ja, jetzt versteh ich’s auch… :man_facepalming:
Der Nachweis, dass es abgeschickt wurde, reicht natürlich nicht. Maßgeblich für das Gericht ist der Eingang des Dokuments. Ein Zustellnachweis muss schon mindestens da sein.

Gruß,

Kannitverstan

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Da bliebe dann m.E. nur die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

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Oje. Man kann ja eine Erbausschlagung auch beim Nachlassgericht zu Protokoll geben, indem man persönlich dort erscheint. Geht da evtl. mit Hilfe der Botschaft irgendwas, dass das auch „remote“ funktioniert?

Gruß,

Kannitverstan

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Wahrscheinlich schon.

Was bei den Auslandsvertretungen in den USA geht, sollte bei denen in Thailand auch gehen:

Schöne Grüße

MM

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Ich werde beim Konsulat vorstellig werden, ich denke eine internationale Zustellung ist da ganz praktikabel oder wie hier eine user in einen guten Tipp gegen hat 80 Euro in die Hand nehmen und sich sicher sein das es über DHL ankommt. Oder aber alles über das Konsulat laufen lassen Ausschaltung dort beglaubigen lassen und von dort versenden lassen das geht sagte man mir eben gerade. Hab noch bis zum 12 August Zeit wenn bis zum 26.6. der Brief nicht angekommen ist geb ich das nochmal auf den Weg git ja immer der Posteingangsstempel als Frist denke ich. Dk vorab.

Sehr nett dk schön für den guten Tipp Mit freundlichen Grüßen Klaus