Hallo,
folgender Sachverhalt:
Person X war bis vor einigen Jahren selbstständig und ging pleite.
Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen bekam er seit 2006 ja trotzdem die gesetzliche Grundlage für HartzVI.
X meldete sich im Sommer bei der zuständigen Arbeitsagentur und beantragte erst ALGI (Formsache, weil die zuerst ablehnen müssen, ehe man Anspruch auf ALGII hat), dann sogleich ALGII, was auch bewilligt wurde.
Der Bewilligungsbescheid wurde ausgestellt bis zum 31.12.2006. So wie ich das kenne, wird der Bescheid eigentlich ja automatisch verlängert und geht dem Empfänger postalisch zu, oder ist das inzwischen anders?
In diesem Falle ist jedoch einiges schief gelaufen:
Einmal halbjährlich bekommt jeder HartzVI-Empfänger einen neuen Termin bei seinem AV (Arbeitsvermittler), um sich über die Situation zu unterhalten. Als X im Sommer beim Amt war und ALGII bewilligt wurde, bekam er seinen nächsten Termin mit dem AV für Februar 2007, was also vom Datum her hinter dem Ablauf des aktuellen Bewilligungsbescheides lag. Da dieser Termin ja aber von der Agentur so vorgegeben wurde, dachte X sich nichts dabei.
In der Zwischenzeit hatte X seine Wohnung verloren, aber er hatte sowieso bis dato keinen Zuschuss für die Wohnung beantragt, bezog also von der ARGE nur die normalen 345,00€ ohne Wohnzuschuss. Dies hatte er der Agentur per Anruf beim Callcenter auch mitgeteilt und als Postadresse die Anschrift seiner Eltern hinterlegt, so dass er also weiterhin für die Agentur erreichbar sein konnte.
Als nun im Januar 2007 kein Geld mehr kam, ging X natürlich sofort zum Amt. Dort sagte man ihm, dass sein Bewilligungsbescheid ja ausgelaufen sei und er bis dahin einen Termin beim AV hätte haben müssen. In dem Moment bemerkte man dort, dass im Computer ja ein Termin für Februar 2007 hinterlegt war, womit aus meiner Sicht ja bewiesen sein sollte, dass X nicht schuldhaft gehandelt hat, sondern dies eindeutig die Schlamperei in der Agentur war.
Er musste alles neu ausfüllen und hat nun mitgeteilt bekommen, dass er eine Sperre von 12 Wochen erhält, danach bekäme er ab April eine neue Leistungsbewilligung.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Was kann oder muss jetzt getan werden? Der Gang auf’s Sozialgericht ist klar, aber dort mahlen die Mühlen ewig langsam und er braucht jetzt sein Geld, und nicht erst in 4 Jahren.
Welche Möglichkeiten hat X jetzt?
Bitte dringendst um Hilfe, vielen lieben Dank.
Beste Grüsse
Icequeen
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