Rechtslage?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Person X war bis vor einigen Jahren selbstständig und ging pleite.
Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen bekam er seit 2006 ja trotzdem die gesetzliche Grundlage für HartzVI.

X meldete sich im Sommer bei der zuständigen Arbeitsagentur und beantragte erst ALGI (Formsache, weil die zuerst ablehnen müssen, ehe man Anspruch auf ALGII hat), dann sogleich ALGII, was auch bewilligt wurde.

Der Bewilligungsbescheid wurde ausgestellt bis zum 31.12.2006. So wie ich das kenne, wird der Bescheid eigentlich ja automatisch verlängert und geht dem Empfänger postalisch zu, oder ist das inzwischen anders?

In diesem Falle ist jedoch einiges schief gelaufen:

Einmal halbjährlich bekommt jeder HartzVI-Empfänger einen neuen Termin bei seinem AV (Arbeitsvermittler), um sich über die Situation zu unterhalten. Als X im Sommer beim Amt war und ALGII bewilligt wurde, bekam er seinen nächsten Termin mit dem AV für Februar 2007, was also vom Datum her hinter dem Ablauf des aktuellen Bewilligungsbescheides lag. Da dieser Termin ja aber von der Agentur so vorgegeben wurde, dachte X sich nichts dabei.

In der Zwischenzeit hatte X seine Wohnung verloren, aber er hatte sowieso bis dato keinen Zuschuss für die Wohnung beantragt, bezog also von der ARGE nur die normalen 345,00€ ohne Wohnzuschuss. Dies hatte er der Agentur per Anruf beim Callcenter auch mitgeteilt und als Postadresse die Anschrift seiner Eltern hinterlegt, so dass er also weiterhin für die Agentur erreichbar sein konnte.

Als nun im Januar 2007 kein Geld mehr kam, ging X natürlich sofort zum Amt. Dort sagte man ihm, dass sein Bewilligungsbescheid ja ausgelaufen sei und er bis dahin einen Termin beim AV hätte haben müssen. In dem Moment bemerkte man dort, dass im Computer ja ein Termin für Februar 2007 hinterlegt war, womit aus meiner Sicht ja bewiesen sein sollte, dass X nicht schuldhaft gehandelt hat, sondern dies eindeutig die Schlamperei in der Agentur war.

Er musste alles neu ausfüllen und hat nun mitgeteilt bekommen, dass er eine Sperre von 12 Wochen erhält, danach bekäme er ab April eine neue Leistungsbewilligung.

Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Was kann oder muss jetzt getan werden? Der Gang auf’s Sozialgericht ist klar, aber dort mahlen die Mühlen ewig langsam und er braucht jetzt sein Geld, und nicht erst in 4 Jahren.

Welche Möglichkeiten hat X jetzt?

Bitte dringendst um Hilfe, vielen lieben Dank.

Beste Grüsse

Icequeen

Hallo Icequeen,

nur mal so gefragt:

Hat die Person nicht automatisch ein Schreiben im Oktober/November erhalten, dem ein Neuantrag/Folgeantrag beigefügt war?
Ich kenne das so, daß man 8-10 Wochen vor Ablauf ein Schreiben der Arge erhält, in dem man darauf hingewiesen wird, daß der Bewilligungszeitraum bald endet und man den beigefügten Folgeantrag abgeben soll. Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate dabei und fertig.

Gruß
Sticky

oh -das hört sich ja sehr unangenehm an.
>> im Netz unter _Tacheles_ schauen - die sind dort gut auf Draht.

Falls die Sperre keinen weiteren Grund als den angegebenen hat:
>> sofort _schriftlich_ Widerspruch einlegen - und zwar mit (Protest)Schreiben direkt an den Boss (Präsidenten?) persönlich der betreffenden Agentur (Name müsste im Netz zu finden sein).
Und darin höflich, aber dezidiert klarmachen, dass Sie zumindest einen Vorschuss brauchen: Druck machen mit Hinweis auf „erhebliche Regressmöglichkeiten“, falls AA den Sozialgerichtsprozess später verlieren sollte und nun schon sofort ganz, ganz böse Folgen der Sperre unmittelbar bevorstehen (keine Geld für Elektrischrechnung; Sie können deswegen nicht… etc. - ruhig phantasievoll dick auftragen!)

Nun, hoffe, dass Sie hier dann noch von Rechtskundigeren Rat erhalten.
Gruß, Mabi

PS. Tipp am Rande - für weitere Besuche bei der AA: Damit man Beweismittel in so unliebsamen Situationen Beweisemittel in der Hand hat: Grundsätzlich _immer_ darauf bestehen, dass man alles Neue -Termine etc. - aus dem Computer ausgedruckt -schwarz auf weiss - in die Hand erhält. Die Berater werden zwar protestieren, dass das technisch nicht gehe - aber man HAT ein Recht darauf, und dann geht es auch immer.

Der Bewilligungsbescheid wurde ausgestellt bis zum 31.12.2006.
So wie ich das kenne, wird der Bescheid eigentlich ja
automatisch verlängert und geht dem Empfänger postalisch zu,
oder ist das inzwischen anders?

Automatisch geht da mal gar nix. Man erhält ca. 8 Wochen vor Ende ein Beendigungsschreiben mit Folge- bzw. Fortzahlungsantrag. Ohne den, gibts nach dem 1. Bewilligungszeitraum auch keine Weiterzahlung.

Einmal halbjährlich bekommt jeder HartzVI-Empfänger einen
neuen Termin bei seinem AV (Arbeitsvermittler), um sich über
die Situation zu unterhalten. Als X im Sommer beim Amt war und
ALGII bewilligt wurde, bekam er seinen nächsten Termin mit dem
AV für Februar 2007, was also vom Datum her hinter dem Ablauf
des aktuellen Bewilligungsbescheides lag. Da dieser Termin ja
aber von der Agentur so vorgegeben wurde, dachte X sich nichts
dabei.

Theoretisch hat die Arbeitsvermittlung nicht viel mit dem Leistungsanspruch zu tun. Das kann aber je nach ARGE (Stadt, Region, Bezirk) unterschiedlich geregelt sein. Weil der AV weiss nicht automatisch, ob Leistungsanspruch besteht oder nicht (sollte zwar, aber das ist ne andere Geschichte :smile:.

In der Zwischenzeit hatte X seine Wohnung verloren, aber er
hatte sowieso bis dato keinen Zuschuss für die Wohnung
beantragt, bezog also von der ARGE nur die normalen 345,00€
ohne Wohnzuschuss. Dies hatte er der Agentur per Anruf beim
Callcenter auch mitgeteilt und als Postadresse die Anschrift
seiner Eltern hinterlegt, so dass er also weiterhin für die
Agentur erreichbar sein konnte.

Im Servicecenter hätte man X darauf hinweisen sollen, dass eine polizeil. An- bzw. Ummeldung vorzulegen ist. Ich bezweifle stark, dass die Adresse durch diesen Anruf geändert wurde.

Er musste alles neu ausfüllen und hat nun mitgeteilt bekommen,
dass er eine Sperre von 12 Wochen erhält, danach bekäme er ab
April eine neue Leistungsbewilligung.

Abwarten, dass der Bescheid kommt und dann ggf. Widerspruch einlegen, falls tatsächl. eine Sanktion beschieden wird.
Das kann dann aber tatsächl. lange dauern.

Welche Möglichkeiten hat X jetzt?

Hört sich an, als wäre X unter 25 Jahre, da kenn ich mich leider nicht allzugut aus, hier sind jedenfalls die Sanktionstatbestände strenger.
Ich empfehle, sich einen Termin in der zuständigen Leistungsabteilung oder Arbeitsvermittlung geben zu lassen und sich dort den Sachverhalt genau erläutern zu lassen. Ein Terminwunsch darf X nicht verwehrt werden.

Hallo,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Der X ist übrigens über 25 Jahre alt, das mal noch zu einem anderen Beitrag…

oh -das hört sich ja sehr unangenehm an.
>> im Netz unter _Tacheles_ schauen - die sind dort gut
auf Draht.

Danke für den Tip mit Tacheles. Sehr gute und informative Seite.

Insgesamt kann ich aus allen Antworten entnehmen, dass die Rechtslage irgendwo einfach schwammig bleibt, sicher auch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

X wird jetzt folgendes tun:

Termin beim Chef der staädtischen Leistungsabteilung, Vortragen des Sachverhaltes, danach Entscheidung, ob Sozialgericht oder nicht.

Viele Grüsse

Icequeen

Hallo,

Insgesamt kann ich aus allen Antworten entnehmen, dass die
Rechtslage irgendwo einfach schwammig bleibt,

Nö, ist sie gar nicht. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html §§ 37 + 41.
Kurz gesagt: Keine (Folge-) Leistung ohne (Folge-) Antrag.

MfG

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