Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin echt verzweifelt!!!
Ich habe via Internet fuer ein Haufen Geld 1 Woche Urlaub in einer Ferienanlage gebucht. Der Anbieter Holiday-Home hat mir bis zur kompletten Bezahlung keine genauen Angaben zur Anlage und zur genauen Lage gemacht. Heute habe ich nun endlich den „Mietsgutschein“ bekommen und…ICH BIN ENTSETZT!!! Entgegen der Beschreibung auf der Homepage liegt die Anlage nicht „10 m“ sondern 10 KILOMETER (!) von Umag entfernt (ich kopiere aus der Originalbeschreibung: Lage: Kroatien, Umag. Das FerienHaus (Bungalow) befindet sich in einer Ferienanlage. Ortszentrum 10 m.)
Dazu sind die Bewertungen der Anlage schlecht (laut und veraltet…). ICH KOENNTE WEINEN!!!
Komm ich da irgendwie wieder raus…? Vor allem weil doch die Beschreibung nicht richtig ist?
In den allgemeinen Geschaeftsbedingungen haben die als Ruecktrittsgebuehren ab dem 34. Tag vor Mietantritt 100% (!) - alle anderen Anbieter (die ich erst jetzt nach Erhalt des Namens der Ferienanlage suchen konnte, stornieren bis 7 vorher kostenlos und danach wird 1 Nacht berechnet!!!
Kann ich aufgrund der falschen Beschreibung auf eine Umbuchung auf eine andere Ferienanlage pochen, die naeher am Zentrum liegt?
Da hab ich echt sowas von ins Klo gelangt und das ausgerechnet bei unseren ERSTEN FERIEN mit unserer kleinen Tochter und den Grosseltern - bin soo entsetzt…
Bitte bitte liebe Wer-weiss-was-Experten koennt Ihr mir helfen?
Es ist schon ein Unterschied, ob nun die Stadt 10m oder 10km von der Ferienanlage entfernt liegt. Deshalb schlage ich vor, dass Sie sich an den Holiday-Home-Anbieter wenden und das Problem erklären, indem Sie auf die Beschreibung und auf den Mietsgutschein verweisen.
Rechtlich gesehen, muss der Anbieter bzw. der Verantwortliche dafür sorgen, dass die Anzeige zumindestens ungefähr mit der Buchung übereinstimmt.
Sollte es nicht der Fall sein, muss er er Ihnen den kompletten Betrag zurückzahlen oder Sie dementsprechend umquartieren.
Ich hoffe, dass hat Ihnen weitergeholfen
Helfen ? … das kann hier sicherlich wirklich nur ein Rechtsanwalt, der Ihre Interressen vertritt und durchboxt … leider.
Fragt sich nur, ob es sich Kostentechnisch lohnt einen RA zu beauftragen, was leider meißt nicht der Fall ist und das wissen eben auch die Anbieter !?!
Die fragen, die sich nun stellen, sind:
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ob Ihr irgendwo unterschrieben habt ?
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ob es eine Reise-Rücktritt-Versicherung gibt ?
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ob die Angaben wirklich falsch sind ?
… und sich nicht doch auf die Ferienanlage selbst beziehen ( aka. 10m vom Anlagen-Zentrum entfernt )
… oder ob es sich um einen Tippfehler des erstellers der Website handelt ( aka. bei 10km das „k“ vergessen )
- gibt es so etwas wie einen Disclaimer oder Haftungsausschluss ?
… das kommt vor, wenn die Buchung des Urlaubs / Angebotes über mehrere kontakte erfolgt. ( aka - Internet Anbieter leitet Kundendaten an mehrere Anbieter und der Preiswerteste bekommt das „OKAY“ )
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Sie sehen also, das viele Fragen hoch kommen.
Als erstes würde ich erstmal ein passendes Schreibe aufsetzen, in welchem Sie die Dinge bemängeln und dem Veranstallter eine Frist zur Klärung setzen. Ebenfalls sollte Sie noch erwähnen, das Sie sich bei keiner zufriedenstellenden klärung sämtliche rechtliche schritte vorbehalten und dieses dann via Einschreiben mit Rückschein an den Veranstallter senden.
Zufriedenstellend wäre dann zum Beispiel eine Kostenminderung, allerdings nicht in der Form eines Gutscheines oder Rabattes für die nächste Reise.
Was für Sie zufriedenstellend ist, müssen Sie aber selbst entscheiden.
LG ShuCo
Hallo,
ist nicht mein Fachgebiet!!
Gruß Gunnar
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