Rechtslage bei dienstlichen Mails

Hallo,
wie ist die aktuelle Rechtslage bei Bestellungen oder Reklamationen oder Auftragsbestätigungen die man z. B. mit einem Kunden ( Sektor - Automobilindustrie) austauscht.
Kann sich jemand hinter der Aussage verstecken, er habe die Mail nicht erhalten - oder sogar mit anderem Inhalt?
Ist meine Mail an einen Kunden auch bei Gericht „haltbar“?
Oder muß man heikle Angelegenheiten - wie vor 1000 Jahren - per Einschreiben Rückschein abwickeln?

Danke für Euere Hilfe

wie ist die aktuelle Rechtslage bei Bestellungen oder
Reklamationen oder Auftragsbestätigungen die man z. B. mit
einem Kunden ( Sektor - Automobilindustrie) austauscht.

Die Rechtslage ist die gleiche wie in allen anderen Fällen, wenn zwei sich streiten. Beide bringen ihre Belege und Argumente vor, und der Richter entscheidet, welche Belege und Argumente er für glaubwürdiger befindet.

Kann sich jemand hinter der Aussage verstecken, er habe die
Mail nicht erhalten - oder sogar mit anderem Inhalt?

Du kannst anhand der Protokolle des absendenden Servers beweisen, dass zum behaupteten Zeitpunkt eine Mail der behaupteten Grösse an den Server des Empfängers gesendet worden ist. Damit liegt die Mail im Verantwortungsbereich des Empfängers. Schmeisst dessen Spamfilter oder eine Fehlfunktion (oder der Dienstleister, über den er seine Mails abwickelt) die Mail weg, hat dies allein der Empfänger zu verantworten.

Du könntest dem sendenden Server sogar beibringen, für jede Mail einen Hashwert des Inhalts zu ermitteln und zu protokollieren - damit wäre dann sogar ein strittiger Inhalt als nachweislich echt oder gefälscht zu belegen. Dieses Mittel steht dem Empfänger ebenso offen.

Ist meine Mail an einen Kunden auch bei Gericht „haltbar“?

Wie ein Richter diese Beweismittel dann würdigt, ist allein ihm überlassen.

Gruss
Schorsch

Du könntest dem sendenden Server sogar beibringen, für jede
Mail einen Hashwert des Inhalts zu ermitteln und zu
protokollieren - damit wäre dann sogar ein strittiger Inhalt
als nachweislich echt oder gefälscht zu belegen. Dieses Mittel
steht dem Empfänger ebenso offen.

Oder man verwendet ganz einfach eine elektronische Signatur - genau für solche Fälle, in denen es auf einen bestimmten Inhalt ankommt, ist sie gedacht.

Achja, ein Einschreiben beweißt auch nur, dass der Brief verschickt wurde, aber nicht, welchen Inhalt er hatte. Die Gegenseite könnte also noch behaupten, der Brief war leer. Bei einer E-Mail mit elektronischer Signatur, steht zumindest der Inhalt fest, nicht aber dass sie angekommen ist.

Du könntest dem sendenden Server sogar beibringen, für jede
Mail einen Hashwert des Inhalts zu ermitteln und zu
protokollieren - damit wäre dann sogar ein strittiger Inhalt
als nachweislich echt oder gefälscht zu belegen. Dieses Mittel
steht dem Empfänger ebenso offen.

Oder man verwendet ganz einfach eine elektronische Signatur -
genau für solche Fälle, in denen es auf einen bestimmten
Inhalt ankommt, ist sie gedacht.

Dass es für solche Zwecke wohldefinierte und eingeführte Methoden bereits gibt und keine Notwendigkeit besteht, selber am Mailserver den Schraubenzieher anzusetzen, ist mir auch eingefallen - lange nach Klick auf den ‚Artikel abschicken‘-Button. Typischer Fall von Betriebsblindheit.

Gruss
Schorsch