Rechtslage bei doppelter Lieferung

Hallo,

angenommen folgender Fall würde sich mal erreignen, wie sähe dann die Rechtslage aus?


  • Ware wird per Internet bestellt.
  • Ware wird sofort per PayPal bezahlt.
  • Ware nach 4 Tagen nicht da.
  • Auch keine Versandinfo.
  • Man fragt mehrfach tel. nach.
  • Nach ca. 1 Woche kommt die Ware.
  • Rechnung/Quittung liegt bei
  • Zahlungsart auf Rechnung nicht ersichtlich
  • Rechnung ist auch nicht „als bezahlt“ markiert
  • Ware ist o.k.
  • plötzlich, nach weiteren 2 Wochen kommt nochmal die Ware
  • wieder mit gleicher Rechnung, jedoch Datum später
  • auch jetzt keine Zahlungsaufforderung auf der Rechnung

Welche Pflichten hätte in so einem Fall der Empfänger (der die Ware ja nur 1 x bestellt hat, aber 2 x erhalten hat, und auch nur 1 x bezahlt hat)? Hat er Rechte?

Welche Rechte hat der Versender? Hat er auch Pflichten?

Es hanelt sich also offenbar um eine Ware (zumindest im zweiten Fall) die ja unaufgefordert zugestellt wurde…

Beste Grüße
J

Hallo,

Welche Pflichten hätte in so einem Fall der Empfänger (der die
Ware ja nur 1 x bestellt hat, aber 2 x erhalten hat, und auch
nur 1 x bezahlt hat)? Hat er Rechte?

er hat natürlich die Pflicht die versehentlich doppelt geliefert Ware wieder herauszugeben.

Gruß

S.J.

er hat natürlich die Pflicht die versehentlich doppelt
geliefert Ware wieder herauszugeben.

Wobei natürlich noch zu sagen wäre, daß der Empfänger diese (unbestellte) Ware nicht auf eigene Kosten zurücksenden muß. Das ist dann Aufgabe des Versenders, wie er die Ware zurückbekommt :smile:

Hallo!

er hat natürlich die Pflicht die versehentlich doppelt
geliefert Ware wieder herauszugeben.

So natürlich ist das aber nicht, der Fragesteller deutet ja schon an, dass es sich um eine unbestellte LIeferung handelt. Hier aber ist es so offensichtlich, dass ein Irrtum vorliegt, dass man sich auf die Privilegierung des § 241a BGB nicht wird berufen können.