kennt sich jemand im rechtlichen Umgang mit e-Mails aus?
Mich interessiert, was passiert, wenn e-Mails weitergeleitet werden und Adressaten erreichen für die die e-Mail ganz und gar nicht bestimmt war.
Kann derjenige, der die e-Mail erhält, aber nicht erhalten sollte diese rechtsrelevant benutzen?
Wie verhält sich die Rechtslage hierbei bei Pfarrern?
Kann eine e-Mail als seelsorgerliches Gespräch bewertet werden und welche Rechtsvorschriften gelten hier für o.g. Fall?
kennt sich jemand im rechtlichen Umgang mit e-Mails aus?
Mich interessiert, was passiert, wenn e-Mails weitergeleitet
werden und Adressaten erreichen für die die e-Mail ganz und
gar nicht bestimmt war.
Nichts?! Sie werden gelesen, belächelt, an die Presse weitergereicht… Kommt wohl auf den Inhalt des Mails an.
Kann derjenige, der die e-Mail erhält, aber nicht erhalten
sollte diese rechtsrelevant benutzen?
I.d.R. halten eMails nicht den rechtlichen Überprüfungen stand. Vor Gericht haben sie keine große Beweiskraft, da sie leicht gefälscht werden können. Anders verhält es sich mit eMails, die Signaturen besitzen. Hier ist der Empfänger eindeutig nachzuvollziehen. Diese eMails dürften auch vor Gericht entsprechende Beweiskraft besitzen.
Wie verhält sich die Rechtslage hierbei bei Pfarrern?
Er steht auch nicht über dem Gesetzt!
Kann eine e-Mail als seelsorgerliches Gespräch bewertet werden
und welche Rechtsvorschriften gelten hier für o.g. Fall?
Keine Ahnung! In Zeiten wo es schon Gottesdienste per SMS gibt, kann man wohl auch eine eMail als „seelsorgerliches Gespräch“ bewerten. Kommt wohl auf den Inhalt an. Wenn dieser strafrechtl. relevante Aspekte beinhaltet, schützt dich diese Ausrede aber wohl nicht vor einer Strafverfolgung.
den Versand von Mails kannst Du mit dem Versand von Postkarten vergleichen, Du wirst nicht verhindern können, dass jemand für den der Inhalt nicht bestimmt ist, die Infomation liest/weiterleitet/auswertet. Ich würde Dir in Zukunft empfehlen, an Deine Mails einen so genannten Disclaimer anzuhängen, der auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist. Am besten auf Deutsch und Englisch. Beispieltexte findest Du über google raus, der Text kann automatisch an jede Mail angehängt werden.
den Versand von Mails kannst Du mit dem Versand von Postkarten
vergleichen, Du wirst nicht verhindern können, dass jemand für
den der Inhalt nicht bestimmt ist, die Infomation
liest/weiterleitet/auswertet.
Die Weiterleitung einer Mail, ob vertraulichen Inhalts oder nicht, an eine nicht befugte Person kann also strafbar sein. Der Pfarrer allerdings, der Sonntags in der Predigt die per Mail erfahrenen Sünden und Verfehlungen seiner Schäfchen vor versammelter Gemeinde herausposaunt, macht sich m. W. (IANAL) nicht strafbar.
Ich würde Dir in Zukunft
empfehlen, an Deine Mails einen so genannten Disclaimer
anzuhängen, der auf die Vertraulichkeit der Daten hinweist. Am
besten auf Deutsch und Englisch. Beispieltexte findest Du über
google raus, der Text kann automatisch an jede Mail angehängt
werden.
Naja, eine rechtliche Bedeutung hat dem Disclaimer nicht. Und so etwas automatisch an jede Empfangsbestätigung anzuhängen und an jede Abwesenheitsnotiz kommt eher lächerlich. http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueber…
Naja, eine rechtliche Bedeutung hat dem Disclaimer nicht. Und
so etwas automatisch an jede Empfangsbestätigung anzuhängen
und an jede Abwesenheitsnotiz kommt eher lächerlich. http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueber…
ist Dominik Boecker diesbezüglich kompetent? Dass das nicht schön Aussieht ist schon klar, eine Bandbreitenproblematik mag 1999 auch ein Thema gewesen sein.
Es geht nicht darum, ob das schön oder elegant ist, sondern ob man die versendeten Informationen damit schützen kann. Ich muss mal unseren Hausjuristen fragen, warum er uns dazu verdonnert hat, das Mailing so zu konfigurieren. Die Kollegen aus den USA sehen das noch enger, offensichtlich hängt die Relevanz des Disclaimer auch mit der jeweiligen Rechtsprechung zusammen.
Es geht nicht darum, ob das schön oder elegant ist, sondern ob
man die versendeten Informationen damit schützen kann. Ich
muss mal unseren Hausjuristen fragen, warum er uns dazu
verdonnert hat, das Mailing so zu konfigurieren. Die Kollegen
aus den USA sehen das noch enger, offensichtlich hängt die
Relevanz des Disclaimer auch mit der jeweiligen Rechtsprechung
zusammen.
Das deutsche Recht ist ziemlich weitgehend in Gesetzen ausformuliert, es ändert meine Rechtsposition in keiner Weise, wenn ich diese in jeder Mail, in jedem Vorgang eigens reklamiere. Insbesondere dann nicht, wenn ich dies durch einen Automaten machen lasse.
Das angelsächsische Recht kennt eine derart weitgehende Codifizierung nicht, hier mag dem Disclaimer in Einzelfällen durchaus eine Bedeutung vor Gericht zukommen. http://www.emaildisclaimers.com/ (UK)
Auch in Deutschland gibt es Fälle, in denen ein Disclaimer sinnvoll ist; ich halte es z. B. für durchaus sinnvoll, bei Online-Geschäften im Fuss jeder Mail auf die AGB hinzuweisen. Soweit ich aber durch einen Disclaimer meine rechtliche Position gegenüber dem Empfänger verbessern will, ist dies, solange die Gegenseite den dort erhobenen Forderungen nicht ausdrücklich zustimmt, rechtlich völlig belanglos.
Beim mailen von vertraulichen Informationen den Empfänger auf den vertraulichen Charakter hinzuweisen, ist sicher keine ganz schlechte Idee. Dies mag sogar, wenn es in einem individuellen Schreiben geschieht, auch für dritte eine gewisse Bindungswirkung haben, da dieser dritte sich dann nicht mehr darauf berufen kann, er habe von der vertraulichen Natur der Nachricht nichts wissen können. Mit einem automatisch erzeugter Disclaimer wirst du diesen Effekt aber nicht erzeugen können.
Aber IANAL, und ein Jurist mag das wieder ganz anders sehen.
Allerdings ist es ein deutlicher Unterschied, ob eine Dritte, nicht berechtigte Person meine eMails liest und ggf. diese durch rechtswidriges Eingreifen in meine Mailaccount erhält - …
oder …
ob ich diese vom Versender direkt per eMail zugesandt bekomme, weil der dieser selbstverschuldet sich vertippt hat!