Ein Unternehmen versendet nach Auftragseingang dem Kunden die Ware zu.
Durch unbeschriftete Verpackungen, ist es dem Kunden nicht möglich einzusehen, was genau in der Verpackung enthalten ist. Dank Lieferschein und schriftlicher Absprache, geht der Kunde davon aus, dass die Sendung die Ware enthält die er bestellt hatte.
Nach Verbrauch der Ware stellt der Kunde fest, dass diese mit der Bestellung nicht deckungsgleich ist.
Der Lieferant wird kontaktiert und der Kunde beschwert sich und fordert sein Geld zurück.
Der Verkäufer weigert sich den Kaufpreis zurückzuerstatten, da die Ware bereits verbraucht ist.
Wie soll der Kunde vorgehen und wie ist die Rechtslage?
Was ist das für eine Ware, wo man nach „Verbrauch“ feststellt, dass es falsch ist???
D.h. sie ist soweit „nicht mehr vorhanden“ und das „Falschsein“ kann dadurch nicht mehr nachgewiesen werden?
Da sehe ich wenig Chancen für den Kunden.
Bei der Ware handelt es sich um Sprühfolie für die Aufbringung auf ein Automobil.
Die Farbe war vor der Aufbringung an das Objekt nicht zu erkennen. Nach der Aufbringung allerdings schon und ist somit noch vorhanden, allerdings nicht mehr in der ursprünglichen Form.
Wie wäre es, mit der angebrochenen Dose (es kann ja nicht viel fehlen) und einem Foto des Autos zu argumentieren? Vielleicht kann es einen Kompromiss geben?
Ich persönlich würde beim Konsumentenschutz nachfragen, da in dieser Organisation Experten derartige Fragen beantworten können.
da der kunde es wohl unterlassen hatte nach dem ersten antesten (feststellen das es sich um den falschen farbton handelt) sofort die arbeit eizustellen und den lieferanten zu informieren sehe ich da keinerlei möglichkeiten des kunden dem liferanten die zahlung zu verweigern. ich meine wer lackiert/beschichtet denn bitte ein komplettes auto erstmal mit der falschen farbe um sich dann hinterher darüber zu beschweren das es die falsche farbe war? anders sehe es aus wenn der kunde nach dem ersten sprühen fesgestellt hätte das es sich um die falsche farbe handelt und sich dann unverzüglich mit dem lieferanten in verbindung setzt. selbst wenn er danach noch mehrere weitere dosen angebrochen hätte in dem glauben und der hoffnung das die restlichen vielleicht doch die richtige farbe enthalten hätte er noch anspruch auf rückwandlung gehabt aber nicht beim kompletten verbrauch der ware. eine eventuell etwas unbequeme frage, aber warum wird die ware nicht entsprechend gekennzeichnet? wenn ich mir beim lacker was anmischen lasse steht da hinterher der farbton drauf und es wird meist sogar noch ein klecks der mischung auf den deckel gemacht damit man weis was drin ist.