Rechtslage bei Fundsachen ?

Hallo -

was sieht das Gesetz bei Fundsachen vor?
wenn möglich, bitte anhand von Beispielen -

wenn jemand Geld (nicht in Geldbörse) findet?
ab welchem Betrag muß der Versuch zur Auffindung des Eigentümers gemacht werden?

wenn jemand Geld am Geldautomaten sieht?
muß er es abgeben, weil der Eigentümer festzustellen ist?

wenn jemand einen Gegenstand findet, der nicht auf den Eigentümer schließen lässt?
zb Handy - feststellbar - ?
zb USB-Speicher-Gerät - nicht feststellbar - ?
zb Musik-CD oder Video-DVD - nicht feststellbar - ?
ab welchem Wert gibt es welche Regelung? Gebraucht oder Neu-Wert?

mal abgesehen von der moralischen verpflichtung, gibt es da doch sicher entsprechende Gesetze, und Urteile.

würde mich freuen, wenn das jemand (juristisch fundiert) beantworten könnte.

Gruß Hajo

§ 978
Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

§ 973
Eigentumserwerb des Finders

§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Jakob

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