Hallo -
was sieht das Gesetz bei Fundsachen vor?
wenn möglich, bitte anhand von Beispielen -
wenn jemand Geld (nicht in Geldbörse) findet?
ab welchem Betrag muß der Versuch zur Auffindung des Eigentümers gemacht werden?
wenn jemand Geld am Geldautomaten sieht?
muß er es abgeben, weil der Eigentümer festzustellen ist?
wenn jemand einen Gegenstand findet, der nicht auf den Eigentümer schließen lässt?
zb Handy - feststellbar - ?
zb USB-Speicher-Gerät - nicht feststellbar - ?
zb Musik-CD oder Video-DVD - nicht feststellbar - ?
ab welchem Wert gibt es welche Regelung? Gebraucht oder Neu-Wert?
mal abgesehen von der moralischen verpflichtung, gibt es da doch sicher entsprechende Gesetze, und Urteile.
würde mich freuen, wenn das jemand (juristisch fundiert) beantworten könnte.
Gruß Hajo