Hallo Leute,
(Ich weiß, das im Rechtsbereich keine fragen in der Ich-Perspektive gestellt werden dürfen, deshalb betone ich, das es sich hier um ein Fiktives Beispiel handelt!!!)
Ich habe mal eine Frage zu den Rechtslagen beim Hausaufgaben abschreiben.
Ich gehe jetzt mal von einem BEISPIEL aus (Dies entspricht nicht der Realität) :
Ich komm an einem Tag erst relativ spät nach Hause und habe keine Lust mehr die Übersetzung des Latein Textes selber zu machen. Im Internet gibt es ja zahlreiche Seiten, wo man die Texte zu den verschiedensten Büchern bekommen kann… Das schreibe ich dann einfach ab und fertig.
Am nächsten Tag wird der Text in der Schule besprochen. Das ganze passiert aber mit geschlossenem Heft! Dann nimmt der Lehrer mich dran, obwohl ich nicht aufgezeigt habe… (Ist zwar schei**, aber leider erlaubt) Da ich mich mit dem Text natürlich nicht befasst habe, stottere ich ein paar Wörter zusammen die völliger Schwachsinn sind… Anschließen fragt der Lehrer mich ob ich meine Hausaufgaben gemacht habe. Ich antworte natürlich mit Ja… (Teoretisch gesehn hab ich die Hasuaufgaben ja)
Dann will der Lehrer das sehn und ich zeig ihm das und er stellt sich die berechtige Frage, warum in meinem Heft ein völlig Fehlerfreie Übersetzung steht, aber ich im Unterricht den Satz nicht ansatzweise übersetzen konnte…
Wie sieht es hier Rechtlich aus?? Was darf der Lehrer tun und was nicht?? Den schließlich habe ich die HAUSaufgaben ja zu Hause gemacht und nicht in der Schule abgeschrieben. Darf er mir vorschreiben wie ich meien Hausaufgaben zu machen habe oder mir sogar einen Tadel oder derartiges geben? Oder darf er mich einach nur schief angucken??
Mfg Yannik