Rechtslage bei Hausaufgaben aus dem Internet?

Hallo Leute,

(Ich weiß, das im Rechtsbereich keine fragen in der Ich-Perspektive gestellt werden dürfen, deshalb betone ich, das es sich hier um ein Fiktives Beispiel handelt!!!)

Ich habe mal eine Frage zu den Rechtslagen beim Hausaufgaben abschreiben.

Ich gehe jetzt mal von einem BEISPIEL aus (Dies entspricht nicht der Realität) :

Ich komm an einem Tag erst relativ spät nach Hause und habe keine Lust mehr die Übersetzung des Latein Textes selber zu machen. Im Internet gibt es ja zahlreiche Seiten, wo man die Texte zu den verschiedensten Büchern bekommen kann… Das schreibe ich dann einfach ab und fertig.
Am nächsten Tag wird der Text in der Schule besprochen. Das ganze passiert aber mit geschlossenem Heft! Dann nimmt der Lehrer mich dran, obwohl ich nicht aufgezeigt habe… (Ist zwar schei**, aber leider erlaubt) Da ich mich mit dem Text natürlich nicht befasst habe, stottere ich ein paar Wörter zusammen die völliger Schwachsinn sind… Anschließen fragt der Lehrer mich ob ich meine Hausaufgaben gemacht habe. Ich antworte natürlich mit Ja… (Teoretisch gesehn hab ich die Hasuaufgaben ja)
Dann will der Lehrer das sehn und ich zeig ihm das und er stellt sich die berechtige Frage, warum in meinem Heft ein völlig Fehlerfreie Übersetzung steht, aber ich im Unterricht den Satz nicht ansatzweise übersetzen konnte…

Wie sieht es hier Rechtlich aus?? Was darf der Lehrer tun und was nicht?? Den schließlich habe ich die HAUSaufgaben ja zu Hause gemacht und nicht in der Schule abgeschrieben. Darf er mir vorschreiben wie ich meien Hausaufgaben zu machen habe oder mir sogar einen Tadel oder derartiges geben? Oder darf er mich einach nur schief angucken??

Mfg Yannik

Servus,

  1. warum ist es so schwer in der dritten Person zu schreiben
  2. scheinst Du es Dir grundsätzlich leicht zu machen
  3. ist es dem Lehrer überlassen, wie er eine solche Abschreib-Hausaufgabe bewertet (ich würde z.B. die Hausaufgabe als nicht gemacht bewerten)
  4. soll eine Hausaufgabe vor allem der Übung des Schülers dienen und nicht als Selbstzweck, daher könnte ein (kluger) Lehrer auch in der nächsten Arbeit einfach genau die Bereiche abfragen, die mit der Hausaufgabe geübt werden sollten und somit sich einerseits jegliche Diskussion mit dem neunmalklugen Schüler sparen, der glaubt sich mit Spitzfindigkeiten herausreden zu können und gleichzeitig eine handfeste Bewertung in der Hand halten

Gruß,
Sax

P.S.: Wenn man schon betrügt, dann sollte man wenigstens genug Eier in der Hose haben auch dazu zu stehen…

Hallo!!

Zitat :
„2. scheinst Du es Dir grundsätzlich leicht zu machen“

Also das möchte ich jetzt mal echt überlesen haben… Das ist eien Frechheit sowas zu behaupten!!!

Aber gut. Das wars dann wohl für mich in diesem Forum…! Solche anschuldigenden Beiträge muss ich mir echt nicht gefallen lassen!!

dU KÖNNTEST SAGEN DASS DU STARKE kOPFSCHMERZEN HAST und dich nciht konzentrieren kannsst

Servus,

das war keine Behauptung, sondern eine Feststellung:

Beweis 1:
Die abgeschriebenen Hausaufgaben

Beweis 2:
Nicht in dritter Person formulieren wollen, lieber sollen sich die anderen die Fiktion denken

QED

Gruß,
Sax

3 Like

Diebstahl?!
Hallo!

So ganz rechtlich betrachtet würde ich sagen, dass es sich um Diebstahl geistigen Eigentums handelt. Du „stiehlst“ die Übersetzung ja, da du die Quelle, wo du sie her hast, nicht angibst und den Text als deinen eigenen ausgibst. Wenn der Lehrer sich geschickt anstellt und die Quelle findet, was ja nicht schwer sein dürfte, ist das auch recht einfach nachweisbar. Dann könntest du ganz arge Probleme bekommen, wenn das der Urheber der Übersetzung so will.
Und nein, es ist nicht realistisch, dass jemand, der kein Latein kann, eine wortwörtlich genau gleiche Übersetzung hinbekommt wie ein Schulbuchverlag o.ä.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Urheber ausdrücklich erlaubt, dass seine Übersetzung frei verwendet werden darf.

Dann bleibt aber andererseits ein Schulrechtsfall: Es ist schulrechtlich so, dass der Lehrer Hausaufgaben kontrollieren und auch benoten darf (müsste man aber mit deinem Herkunftsbundesland genauer abgleichen). Mündlich hast du ja anscheinend nichts hinbekommen - das könnte man dann recht einfach mit einer 6 bewerten. Da dürftest du mit einem Tadel recht gut weggekommen sein.

Grüße!

Moin,

„2. scheinst Du es Dir grundsätzlich leicht zu machen“

Also das möchte ich jetzt mal echt überlesen haben… Das ist
eien Frechheit sowas zu behaupten!!!

Das ist eine (fundierte) Vermutung!

Aber gut. Das wars dann wohl für mich in diesem Forum…!
Solche anschuldigenden Beiträge muss ich mir echt nicht
gefallen lassen!!

Selbst wenn der von Dir kritisierte Beitrag evtl. danebenlag, wenn Du daraus auf die Qualität des gesamten Forums schließt ist es Dein Problem. Ich kenne kein besseres!

Also Tschüß!

Volker

1 Like

Also das möchte ich jetzt mal echt überlesen haben… Das ist
eien Frechheit sowas zu behaupten!!!

Du scheinst dir die Sache gerne leicht zu machen!

Aber gut. Das wars dann wohl für mich in diesem Forum…!

Warum sonst verpisst du dich gleich, statt dich inhaltlich mit Saxens Aussage auseinanderzusetzen?

Hallo!

So ganz rechtlich betrachtet würde ich sagen, dass es sich um
Diebstahl geistigen Eigentums handelt. Du „stiehlst“ die
Übersetzung ja, da du die Quelle, wo du sie her hast, nicht
angibst und den Text als deinen eigenen ausgibst. Wenn der
Lehrer sich geschickt anstellt und die Quelle findet, was ja
nicht schwer sein dürfte, ist das auch recht einfach
nachweisbar.

im allgemeinen Sprachgebrauch wird dies auch als Plagiat bezeichnet. An Universitäten kann der Nachweis von derlei durchaus zur Aberkennung von Titeln führen, im Schulunterricht würde ich dies als nicht erbrachte Leistung werten…