Rechtslage bei illegalem, aber abschaltbarem TDI-T

Hi Leute

der TDI-Generation mit kantengesteuerter Verteilerpumpe kann man ja schon mit elektronischen Teilen für ein paar Cent mächtig auf die Sprünge helfen (ca. + 20 PS). Daß dabei die ABE erlischt, ist klar.

Wie aber siehts rechtlich aus, wenn man die ganze Geschichte abschaltbar macht?
Technisch gesehen kann man dann per Knopfdruck den zwischen Serienzustand laut ABE und getunt ohne ABE wählen.

Angenommen, mit so einem Fahrzeug passiert ein Unfall, und anschließend wird im Wrack das Tuning entdeckt – aber der Schalter steht auf „Serienzustand“, d.h. technisch passierte der Unfall „mit ABE“.
Aus dem Datenspeicher des Motorcomputers können IMO keine Hinweise auf das Tuning hervorgehen – weil der durch verfälschte Sensorsignale beschummelte Motorcomputer es gar nicht bemerkt.

Gibt’s schon einschlägige Entscheidungen oder fundierte Meinungen, wie ein solches Fahrzeug hinsichtlich des (un)vorschriftsmäßigen Zustandes bewertet wird?

Gruß Ulf

Hi Ulf
Die Rechtslage ist eindeutig,und zwar gegen dein Vorhaben!
Es gibt in der Richtung schon einige Urteile.Gilt auch für
umschaltbare Auspuffanlagen.
Wenn du das Auto per umschaltbaren Chip steuern willst,so mußt
du einen Eingriff in die Motorsteuerung vornehmen,d.h.Leitungen
herausführen.Durch diese Manipulation erlischt die Betriebserlaubnis und,was noch schwerwiegender ist(wenn es sich
um ein neueres Fahrzeug handelt),du bekommst mächtigen Ärger mit dem Finanzamt;von wegen E 1,2,3 und Steuerbefreiung.Und mit den
Brüdern ist nicht zu spaßen.
Aber:no risk,no fun
Gruß
Lenz

Hi Lenz

Die Rechtslage ist eindeutig,und zwar gegen dein Vorhaben!

Nur zur Erklärung: ich fahre mit einer eingetragenen Powerbox - der „legale“ Spaß kostete mich seinerzeit um 700 Euro.
Wenn man technisch das gleiche oder „bessere“ Ergebnis für einen Materialwert von ca. 1 Euro bekommen kann, ist das natürlich schon eine Überlegung wert . . .

Es gibt in der Richtung schon einige Urteile.Gilt auch für
umschaltbare Auspuffanlagen.
Wenn du das Auto per umschaltbaren Chip steuern willst,so mußt
du einen Eingriff in die Motorsteuerung
vornehmen,d.h.Leitungen
herausführen.

Hier gehts zwar nicht um umschaltbare Chips, sondern um Verfälschung von Sensorsignalen, was zur Erhöhung der Einspritzmenge führt. Aber das rechtliche Ergebnis dürfte wohl das gleiche sein, denn "Tuning MUSS offenbar grundsätzlich illegal bleiben, es sei denn es wird im Einzelfall ausdrücklich genehmigt . . . "
Und dann wird die Sache wohl einfach so ausgelegt, daß schon die MÖGLICHKEIT der Leistungsumschaltung die ABE zum Erlöschen bringt - weil sich ja sonst irgendwelche Leute „rausmogeln“ könnten, was ja wiederum nicht sein darf . . .

Danke und Gruß

Ulf

Nur zur Erklärung: ich fahre mit einer eingetragenen Powerbox

  • der „legale“ Spaß kostete mich seinerzeit um 700 Euro.
    Wenn man technisch das gleiche oder „bessere“ Ergebnis für
    einen Materialwert von ca. 1 Euro bekommen kann, ist das
    natürlich schon eine Überlegung wert . . .

und fuehre uns nicht in versuchung

Hier gehts zwar nicht um umschaltbare Chips, sondern um
Verfälschung von Sensorsignalen, was zur Erhöhung der
Einspritzmenge führt. Aber das rechtliche Ergebnis dürfte wohl
das gleiche sein, denn "Tuning MUSS offenbar grundsätzlich
illegal bleiben, es sei denn es wird im Einzelfall
ausdrücklich genehmigt . . . "

was ist denn tuning?
dein fahrzeug ist als solches zugelassen, es entspricht in seiner gesamtheit bestimmten regeln. du willst einzelne komponenten aendern. damit kann nciht mehr sichergestellt, dass das fahrzeug in seiner geamtheit regelgerecht ist.

Und dann wird die Sache wohl einfach so ausgelegt, daß schon
die MÖGLICHKEIT der Leistungsumschaltung die ABE zum Erlöschen
bringt - weil sich ja sonst irgendwelche Leute „rausmogeln“
könnten, was ja wiederum nicht sein darf . . .

es geht nciht darum dass du mit 20 ps mehr unterwegs bist, sondern darum, dass du bauliche aenderungen vor nimsmt…