Hallo,
wie bestimmt jeder weiß, darf man Konzert und Fussballkarten nicht bei Ebay verkaufen.
Aber was ist wenn man die Karten „verschenkt“ in einer Auktion ?
Siehe Link:
http://cgi.ebay.de/BVB-Bor-Dortmund-HSV-Hamburg-2-x-…
Wie sieht da die Rechtslage aus ?
Gruß
Dieter
Wo ist das Problem?
Hi,
wie bestimmt jeder weiß, darf man Konzert und Fussballkarten
nicht bei Ebay verkaufen.
Warum sollte das nicht möglich sein? Es gibt dafür sogar die Kategorie Tickets.
Dort steht auch: http://pages.ebay.de/help/policies/event-tickets.html
Grundsätzlich können übertragbare Tickets wie Theaterkarten, Kinokarten, Fahrkarten etc. bei eBay angeboten werden.
irritierte Grüße, Ulrich
wie bestimmt jeder weiß, darf man Konzert und Fussballkarten
nicht bei Ebay verkaufen.
Nee, ich weiß das z. B. nicht. Und ich behaupte mal, dass das nicht stimmt. Ich kann Tickets verkaufen, wie ich lustig bin.
Levay
Hallo,
- wenn der Verkauf von Tickets bei ebay verboten wäre, dann wäre Deine Frage keine Rechtsfrage, sondern eine über die ebay-AGB.
- der Verkauf von Tickets bei ebay ist aber nicht verboten.
Dieses verbreitete Missverständnis kommt aufgrund einer blöden Formulierung in den ebay-AGB zustande. Der Begriff „Eintrittskarten“ erscheint in der Liste der verbotenen Produkte, weil Einschränkungen gelten. Klickt man auf den Begriff, erscheint folgende Infoseite:
http://pages.ebay.de/help/policies/event-tickets.html
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
Vielen Dank für Deine Antwort !
Da hat man das mal schwarz auf weiß.
Es gibt nämlich einige Unternehmen " Fussballvereine etc. " die da gegen offiziell vorgehen.
Die wollen den Schwarzhandel unterbinden.
Vom Grundsatz her ist das ja auch OK, aber wenn man als normaler Ebayer 2 Karten verkauft, möchte man ja nicht gleich eine Strafttat begehen.
Gruß
Dieter
Da hat man das mal schwarz auf weiß.
Na ja, das sind wie gesagt nur die ebay-AGB.
Es gibt nämlich einige Unternehmen " Fussballvereine etc. "
Ob die das Recht dazu haben, den Handel mit von ihnen ausgegebenen Tickets bei ebay zu verbieten, steht auf einem ganz anderen Blatt. Du hast Deine Frage nicht sehr klar formuliert.
Es ist durchaus möglich, dass der „Hersteller“ der Karten den Weiterverkauf verbieten bzw. einschränken kann. Das ist eine ganz andere Frage als die, welche Du anfänglich gestellt hast, und die kann ich nicht beantworten.
Gruß,
Myriam
Hallo,
den meisten Ärger bekommen die Leute dann, wenn sie z.B. Stadionpläne
ins Internet stellen, ohne dafür die Genehminung zu haben. Der Verein
aus der Stadt mit dem Tor zur Welt ist da z.B. stark dagegen.
Irritatonen gab es wohl da, weil der Verein Verkäufer sperren ließ,
aber nicht den Grund nannte. Der Verkauf von Karten, nicht
gewerbsmäßig, ist sonst eigentlich nicht verboten.
lG
Richard
Hallo,
Es ist durchaus möglich, dass der „Hersteller“ der Karten den
Weiterverkauf verbieten bzw. einschränken kann. Das ist eine
ganz andere Frage als die, welche Du anfänglich gestellt hast,
und die kann ich nicht beantworten.
du weisst das man es verbieten kann oder du gehst davon aus?
Weil soweit mir bekannt ist kann man den Weiterverkauf nicht verbieten!
PS. Ich weiss es aber nicht genau, deswegen frage ich!
Gruß
Weil soweit mir bekannt ist kann man den Weiterverkauf nicht
verbieten!
Vergleiche dazu § 137 BGB.
Man kann es schon verbieten; allerdings nur zu seinem eigenen Vertragspartner. Es ist insofern kein einseitiges Verbot, sondern eine vertragliche Regelung. In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit.
Dieses Verbot bindet wie gesagt nur den eigenen Vertragspartner (also den Käufer, wenn etwa der Fußballverein selbst der Verkäufer ist). Es ändert auch nichts daran, dass die Eintrittskarte verkauft werden kann. Denn können und dürfen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Levay