Moin Moin,ich habe eine Frage die folgender Massen lautet…ich habe ein Kosmetikgeschäft eröffnet und bei Ebay Eröffnungsgutscheine versteigert die zeitlich begrenzt waren da es sich um Eröffnungsgutscheine handelte,Kundin xy hat 2 Gutscheine ersteigert mit einem Wert von 35,50 Euro,dieser Gutschein bei Ebay wurde von mir zeitlich begrenzt das wurde auch bei Ebay erläutert,nun hat die Tochter ihren ersten termin wahrgenommen war auch sehr zufrieden,im Beisein ihrerseits habe ich für Ihre Mutter den 2 ten Termin vergeben 1 Woche später…diese ist nicht zum 3 stündigem Termin erschienen,ich hatte Sie nach ca.20 Min.angerufen und Sie gebeten noch vorbeizukommen da sonst der Gutschein verfällt!!da Ich eine 3 stündige Ziet dafür reserviert hatte…meine AGB ´s sind aber nur im Geschäft ausgehangen,jedoch stehen diese nicht auf dem Ebay Gutschein das ich bei Ausfall 100% berechne oder ein Gustchein verfällt…dann bekam Ich einen Anruf der Tochter und ihres Mannes auf mein Handy und wurde als "assozial beschimpft und das Sie im Recht wären und ich die 3 jährige Gutscheinpflicht einzuhalten hätte und es wurde mit Anwalt gedroht…"Bin ich trotzdem im recht obwohl meine AGB´s nur im Geschäft aushängen oder wie soll ich mich verhalten?für einen Tip wäre ich dankbar…lg coco
ich bin kein Experte für rechtliche Fragen A.