Rechtslage bei Privatverkauf über Kleinanzeige

Hallo!

Hier geht es um die Rechtslage bei Privatverkauf per Kleinanzeige.

Der Verkäufer hat eine Spielekonsole, die er verkaufen möchte.
Er schießt Bilder von dem Artikel (ausgeschaltet, eingeschaltet und Akkuboden wegen Herstellungscode) und stellt die Anzeige am SELBEN Tag online auf eine Kleinanzeigenseite.
Die Konsole wird als funktionsfähig beschrieben, jedoch OHNE Akku/Akkudeckel und sonstiges Zubehör angeboten.

Ein Interessent macht ein gutes Angebot (25€+Versand), das der Verkäufer annimmt.
Der Verkäufer bietet als Bezahlungsmöglichkeit Paypal an, jedoch wählt der Käufer Überweisung. Als das Geld ankommt, wird die Konsole gut verpackt (Luftpolsterfolie + Verpackungspeanuts) und versichert (6,90€ DHL, bis 500€ bei Verlust/Schaden versichert) versendet . Der Käufer bekommt die Trackingnummer per E-Mail gesendet. Vom Einstelldatum bis zum Versand vergingen so weit 4 Tage.

20 Tage nachdem der Artikel versendet wurde, bekommt der Verkäufer eine E-Mail:
Der Käufer möchte das Geschäft rückgängig machen, da weder Akku noch Ladekabel dabei sind.
Der Verkäufer verweigert die Rücknahme, da er Privatverkäufer ist und diesen Service nicht anbietet und verweist auf den Anzeigetext, der deutlich besagt, dass kein Zubehör dabei ist.

Weitere 4 Tage später kommt noch eine E-Mail, der Käufer hat mittlerweile eine neue Konsole gekauft und den Akku dieser in die von dem Verkäufer eingesetzt:
Konsole geht nicht an.
Nun verlangt der Käufer eine Rücküberweisung von 30€ binnen 14 Tagen, sonst wird er persönlich an der Haustür des Verkäufers erscheinen und das Geld selbst abholen oder fühlt sich sonst gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
(Es sind keinerlei Informationen vorhanden, ob der Käufer vor hat, den Artikel zurück zu senden, noch gibt es Beweise, dass etwas an der Konsole nicht stimmt. Sie wurde nur als „defekt“ beschrieben, jedoch wurde nicht klar gestellt, welcher Defekt es ist.)

Wer ist nun im Recht und warum?
Außerdem, muss man generell (egal welche Art Verkäufer man ist) Versandkosten überhaupt zurückerstatten?
Muss man als Verkäufer (ob privat oder gewerblich) eine Rückerstattung auch nach 14 Tagen noch in Kauf nehmen, auch wenn eine Rückzahlung ausgeschlossen oder nie erwähnt wurde?

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten und Beiträge!

Ich wünsche schon einmal einen guten Rutsch und ein frohes Neues Jahr!

Hallo, in aller Kürze: nein!!
Näheres findet man unter: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/ebay-interne….
Ich denke die Kommentare zum Privatverkauf sind da eindeutig.
Alles Gute und guten Rutsch- Schaddie

Hallo nochmal Schaddie!
Der Link funktioniert leider nicht… :frowning:

Und ist das überhaupt rechtens, wenn ein Käufer sagt, er sähe sich gezwungen er holt das Geld selbst ab, wenn es keine Rücküberweisung einer Frist gibt? (Auf dem Versandkarton war ja die Verkäuferaddresse)
Für mich grenzt das jetzt schon an Bedrohung. So wie ich das sehe will der Käufer dann einfach an der Haustür des Verkäufers auftauchen. Wer weiß was dann los ist.
Wünsche auch einen guten Rutsch!!! Prost Neujahr!!!