wir haben bei einer Immobilienbank ein Haus zum Preis von
218.000 Euro für uns reservieren lassen - für eine Woche. Die
Bank bietet das Objekt, im Schaufenster und in der Zeitung, für
230.000 Euro an, also für ca. 6% mehr.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Ist die Bank verpflichtet, zum Preis von 218 TE das Objekt nur
an uns zu verkaufen und nicht an einen anderen Interessenten,
sofern er den selben Preis bietet?
Bietet jemand mehr als 218 TE, muss die Bank uns (auf Grund
unserer Reservierung) darüber informieren oder darf sie
einfach, ohne uns die Gelegenheit zu einem höheren Angebot zu
geben, dann sofort verkaufen? Muß die Bank uns mitteilen welcher
Preis von einem anderen für das Objekt angeboten wurde?
wir haben bei einer Immobilienbank ein Haus zum Preis von
218.000 Euro für uns reservieren lassen - für eine Woche. Die
Bank bietet das Objekt, im Schaufenster und in der Zeitung,
für
230.000 Euro an, also für ca. 6% mehr.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
Ist die Bank verpflichtet, zum Preis von 218 TE das Objekt nur
an uns zu verkaufen und nicht an einen anderen Interessenten,
sofern er den selben Preis bietet?
Hängt davon ab, was in der Reservierungsvereinbarung geregelt wurde.
Ein seriöser Vertragspartner hält sich an die Zusage. Entweder habt ihr eine Konventionalstrafe vereinbart, oder derjenige der sich nicht an die Vereinbarung hält, ist dem anderen schadensersatzpflichtig.
Bietet jemand mehr als 218 TE, muss die Bank uns (auf Grund
unserer Reservierung) darüber informieren oder darf sie
einfach, ohne uns die Gelegenheit zu einem höheren Angebot zu
geben, dann sofort verkaufen? Muß die Bank uns mitteilen
welcher
Preis von einem anderen für das Objekt angeboten wurde?
Wenn ein Preis in der Reservierung vereinbart war, ist die Bank verpflichtet, die Immobilie dafür euch innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu verkaufen.
Es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
Gruß Norbert
eine Reservierung einer Immobilie, auch schriftlich, ist nur eine Art Willenserklärung für einen später folgenden Vertrag. Die Bank wird sich sicher an die von ihr selbst im Reservierungsvordruck festgelegten Bedingungen halten. Solltest Du eine Vorleistung erbracht haben, z.B. eine Anzahlung o.ä., die bei Reservierung fällig ist, dann kannst Du diese Anzahlung auch wieder zurückfordern, wenn Du vom Kauf doch noch Abstand nimmst. Vereinbarungen im Reservierungvordruck, wonach diese Anzahlung, oder wie immer das Kind da genannt wird, sind regelmäßig ungültig.
Gruß
Markus
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