Guten Tag,
jemand hat mit seinem Stammtisch eine Sammelbestellung gemacht. Eine Person hat 5 Teile gekauft und nach ankunft einen Betrag gezahlt der dem Betrag für 2 Teile entspricht, den Rest wollte/kann er mit voraussichtlich erst in 2 Monaten zahlen, da er nächste Woche umzieht. Er besteht nun darauf 2 Teile schon zu bekommen, die Person die bestellt hat möchte ihm diese 2 Teile jedoch noch nicht geben, da er sonst nichts in der Hand habe und die Person nach dem Umzug auch ziemlich weit entfernt wohnt. Die Person die bestellt hat wusste vor der Bestellung nicht dass er Umzieht.
Nun meine Frage, ist die Person die bestellt hat im Recht, wenn er ihm diese 2 Teile noch nicht gebe möchte oder hat die Person einen Anspruch darauf?
Hallo,
Nun meine Frage, ist die Person die bestellt hat im Recht,
wenn er ihm diese 2 Teile noch nicht gebe möchte oder hat die
Person einen Anspruch darauf?
IMHO klar im Recht. Er hat das Geld vorausgelegt und sollte nur Zug um Zug handeln, also die Ware nur gegen Geld herausgeben.
Zu einem kostenlosen Darlehn und Zinsverlusten ist er nicht verpflichtet.
Besser wäre es gewesen, das Geld schon vor der Bestellung einzusammeln.
Gruß:
Manni
Hallo!
Die Frage war aber, ob der Sammelbesteller ein Zurückbehaltungsrecht an allen fünf Artikeln besitzt, auch wenn er für zwei davon schon die Gegenleistung erhalten hat. M. E. (das ist deutsch und bedeutet IMHO) ist das zumindest dann nicht der Fall, wenn der Endbesteller bei der Zahlung klar bestimmt hat, für welche Artikel er die Zahlung leistet.