Wenn man Reifen bei ebay-Kleinanzeigen einstellt, diese ohne anzuschauen, gekauft und eingeladen werden und nach drei Tagen behauptet wird, zwei davon wären abgefahren und man soll Schadenserstatz leisten oder Rücknahme, wer hat dann Recht, der Verkäufer oder der Kaüfer?
Wenn die Reifen tatsächlich abgefahren waren, hat der Käufer recht; andernfalls der Verkäufer.
Hallo,
ich bin kein Jurist.
Aber meiner Meinung nach hängt es zunächst davon ab, was im Anzeigetext stand (Zustand).
Weiterhin - falls es vor Gericht geht - wird dann wohl entscheidend sein, wer den Zustand bei Verkauf nachweisen kann (Zeugen o.ä.).
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
Schönen Gruß
Bernd
Kann man so pauschal doch überhaupt nicht sagen. Es kommt doch wohl darauf an was vereinbart bzw in der Anzeige beschrieben wurde.
Das kommt es doch immer, ist also selbstverständlich - wenn ich mit jemandem vereinbare, eine Sache zu vermieten, dann handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag usw. Es kommt immer darauf an, was die Parteien vereinbaren.
Wenn manfred uns dazu nichts sagt, soll er selbst subsumieren. Wenn ich im Übrigen den Sachverhalt so weit wie möglich auslege, komme ich dazu, dass die Parteien sich wohl kaum über „abgefahrene“ Reifen geeinigt haben - höchstens im Sinne von „abgefahren gut“, aber auch das müssen die Parteien selbst wissen.
Allerdings hast du wohl recht damit, wenn du sagst, man muss vielen Leuten wirklich alles bis zum letzten vorkauen - dafür sollen sie dann aber zum Anwalt gehen, der zieht ihnen dann gern die notwendigen Infos auch aus der Nase^^