Rechtslage bei Tiergeruch in Mietwohnung?

Wenn in einem untergemieteten Zimmer ein starker Tiergeruch herrscht, der vom Vormieter verursacht wurde, muss der Vermieter diesen Geruch durch Renovierung (z.B. Teppichbodenerneuerung) beseitigen? Oder der Hauptmieter der Wohnung, der dass Zimmer untervermietet?

Kann der Untermieter des Zimmers eine Mietminderung verlangen, wenn der Vermieter keine Renovierung vornimmt oder kann der Untermieter vom Mietvertrag zurücktreten (wenn der Mietvertrag vor 5 Tagen unterzeichnet wurde)?

Etwas einfacher zum verstehen:

Der Hausbesitzer/Vermieter steht in einem Rechtsverhältnis mit dem Mieter der WG; Schäden, die durch die Untermieter der WG entstehen, sind vom Mieter WG zu verantworten.
Der Hausbesitzer/Vermieter hat kein direktes „Rechtsverhältnis“ mit den Untemietern.
Die Untermieter haben ein Mietverhältnis mit dem Ver-Mieter WG.

Der Hausbesitzer kann nicht direkt mit den Untermietern und die Untermieter nicht direkt mit dem Hausbesitzer, weil der Gründer der WG für beide Parteien zuständig/haftbar ist.
Einfacher kann ich es momentan nicht schreiben.

Kann der Untermieter des Zimmers eine Mietminderung
verlangen, wenn der Vermieter keine Renovierung vornimmt

wenn ein Mangel vorliegt, kann der Untermieter vom Vermieter WG nach Fristsetzung eine Mietminderung vornehmen; dem Vermieter Wg muß allerdings die Möglichkeit gegeben werden, diesen Mangel zu beheben.

oder

kann der Untermieter vom Mietvertrag zurücktreten (wenn der
Mietvertrag vor 5 Tagen unterzeichnet wurde)?

Bei dem geschilderten Fall wäre ein Rücktritt vom Mietvertrag m.E. nicht möglich; nach Bechreibung scheint der Mangel auch nicht so gravierend, dass die Nutzung des Zimmers unmöglich wäre.
hat der Untermieter denn das Zimmer vorher nicht besichtigt?

meist steht im MV dass der kammerjäger (wenn er geholt
werden muss) über die nebenkosten abgerecht werden kann

gruß
ad

meist steht im MV dass der kammerjäger (wenn er geholt

werden muss) über die nebenkosten abgerecht werden kann

Sorry, wo kommt jetzt der Kammerjäger her; ich denke, der Teppich ist durch frühere Katzenhaltung „anrüchig“

Schönen Tag noch

gruß

ad

kann der Untermieter vom Mietvertrag zurücktreten (wenn der
Mietvertrag vor 5 Tagen unterzeichnet wurde)?

Bei dem geschilderten Fall wäre ein Rücktritt vom Mietvertrag
m.E. nicht möglich; nach Bechreibung scheint der Mangel auch
nicht so gravierend, dass die Nutzung des Zimmers unmöglich
wäre.

hat der Untermieter denn das Zimmer vorher nicht besichtigt?

Ändert sich das Rückrtittsrecht, wenn der Untermieter das Zimmer zwar besichtigt hat, allerdings das Zimmer zu diesen Terminen stark gelüftet wurde, sodass der Geruch weniger stark bis gar nicht wahrgenommen werden konnte?

Und ist die Nutzung des Zimmers möglich, wenn das Zimmer wirklich sehr stark nach Kater-Urin riecht?