Rechtslage bei Unfall mit geliehenem Auto?

Hallo zusammen!

Heute habe ich bei uns an der Uni in „German Business Law“ folgendes gelernt:

Wenn ich mir ein Auto von einem Freund/in leihe, und wenn ich dann damit einen Unfall baue, dann haftet lt. StVO der Halter, also eben nicht ich, sondern der Freund bzw. Freundin dem das Auto gehört.

Nun interessiert mich das aber doch genauer, ich kenn mich nur leider mit Versicherungen usw. nicht aus… wie ist das konkret? Ich meine, wenn ICH einen Unfall baue (was ich hoffentlich nicht tue *gg*) dann „will“ ich ja wohl selbst haften bzw. meine Versicherung („normale“ halt), und nicht Leute die nix dafür können und mit denen ich mich auch noch ne Weile gut verstehen will???

Wie sieht’s da rechtlich aus? Denn das ist für mich schon wichtig, hab’ zwar noch keinen Unfall gebaut *grins* aber Autos hab’ ich mir schon manchmal ausgeliehen…

Danke schön,

Dennis =O)

PS: Ein Link tut’s natürlich auch ;o)

Hallo Dennis,

Wenn ich mir ein Auto von einem Freund/in leihe, und wenn ich
dann damit einen Unfall baue, dann haftet lt. StVO der Halter,
also eben nicht ich, sondern der Freund bzw. Freundin dem das
Auto gehört.

Das ist so nicht ganz richtig. Die sogenannte Halterhaftung greift nur für Bagatellverstöße, z.B. wenn Du im Parkverbot parkst. Und auch dann nur, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Bei einem Unfall zahlt meist die Kfz-Haftpflicht-Versicherung den Schaden, den Du anderen zugefügt hast. Diese Versicherung bezieht sich immer auf das Auto und haftet unabhängig vom Fahrer.
Unter gewissen Umständen kann sie einen Teil des Geldes von Dir wiederholen, allerdings nur, wenn Du den Unfall absichtlich herbeigeführt hast, sturzbesoffen warst oder ähnlich gravierende Umstände vorliegen.

Der Halter bleibt allerdings auf den Rabattzurückstufung (= Prämienerhöhung) der Versicherung sitzen.

Für den Schaden am Auto Deines Freundes zahlt, falls vorhanden eine Kaskoversicherung. Dann gilt prinzipiell das gleiche wie oben, außer das der Halter womöglich noch auf einer Selbstbeteiligung sitzen bleibt. Sollte keine Kaskoversicherung vorliegen (ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht nicht vorgeschrieben) zahlt niemand.

Das alles natürlich vorausgesetzt, daß Du Schuld bist. Falls der Unfallgegner schuld ist haftet natürlich der, auch für die Schäden am Auto Deines Freundes. Sind beide teilweise schuld haften auch beide teilweise.

In wie weit Du Deinem Freund gegenüber für Schäden haftest, die er nicht ersetzt bekommt hängt von der Vereinbarung ab, die ihr vorher getroffen habt. Da diese meist nicht sehr klar formuliert werden und oft die Beweislage schwierig ist, kann dies schon leicht zum Streit führen.

Wenn Du ein „Freund“ bist wird es aber für Dich doch wohl selbstverständlich sein, alle Schäden die Du angerichtet hast, incl. einer eventullen Prämienerhöhung zu erstatten. Übrigens: Deine Haftpflicht zahlt nicht für geliehene Gegenstände, schon gar nicht für Autos.

Also, wenn Du Dir ein Auto leihst, sollte Dir schon klar sein, daß das teuer werden kann, wenn Du einen Unfall baust!

Gruß
Werner

Hallo Werner!

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, jetzt hab ich den Durchblick :o)

Wenn Du ein „Freund“ bist wird es aber für Dich doch wohl
selbstverständlich sein, alle Schäden die Du angerichtet hast,
incl. einer eventullen Prämienerhöhung zu erstatten.

na klar doch, deswegen ja auch eigentlich meine Frage :o)

Dennis =O)
*der keinen unfall bauen will und deshalb lieber vorsichtig ist :o)*