Rechtslage bei Verkauf Privat- Privat Foru

Hallo
In einem Autoforum wurde ein Autoteil verkauft. Der Preis war damals 74+Versand

Das ganze spielte sich etwa vor 3-4 Monaten ab.
Vor 3 Wochen hat sich der Käufer gemeldet und gesagt er habe das Teil jetzt einbauen lassen und es funktioniert nicht!!!

Es handelt sich um ein Teil der Klimaanlage!
Vor dem Ausbau funktionierte die Klimaanlage jedoch stehts ohne Probleme.

Wie sollte man sich da verhalten? Der Käufer möchte nun dass der Verkäufer den Kaufpreis von 74€ zurücküberweist.
Wenn er sich gleich nach dem Kauf gemeldet hätte währe es ja selbstverständlich dass das Geld zurück überweisen wird aber nach so einer lange Zeit?

Kennt da jemand die Rechtslage?

Vielen Dank

Hallo otz110,

Der Verkäufer sollte - mit der Angabe „kulanterweise“ - das Geld zur Hälfte zurücküberweisen und den Restbetrag in Aussicht stellen, wenn das besagte Teil bei ihm wieder eingetroffen ist, Versandkosten natürlich beim Käufer …

Ansonsten, abhaken unter Lebenserfahrungen.

(Würde mich noch interessieren, gern über Mail, ob dieses Teil im Kühlmittelkreislauf integriert war.)

Hallo,

Der Verkäufer sollte - mit der Angabe „kulanterweise“ - das
Geld zur Hälfte zurücküberweisen und den Restbetrag in
Aussicht stellen, wenn das besagte Teil bei ihm wieder
eingetroffen ist, Versandkosten natürlich beim Käufer …

Okay, schön und gut. Hier war aber nach der Rechtslage gefragt. Wenn man privat ein Teil für 74 Euro verkauft und Monate später Schrott erhält, wäre es doch schon ganz interessant, ob man für den Schrott dann 74 Euro bezahlen müsste oder nicht. Für manche Menschen sind 74 Euro viel Geld, da ist dann schnell Schluss mit der Kulanz.

Also: Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Diesen Beweis wird er in aller Regel nciht erbringen können, wenn der Verkäufer sicher ist, dass das Teil beim Versand noch okay war.

(Würde mich noch interessieren, gern über Mail, ob dieses Teil
im Kühlmittelkreislauf integriert war.)

Wenn das dazu führte, dass ein solches Teil eventuell gar nciht austauschbar wäre, wäre die Rechtslage natürlich eine andere.

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(Würde mich noch interessieren, gern über Mail, ob dieses Teil
im Kühlmittelkreislauf integriert war.)

Wenn das dazu führte, dass ein solches Teil eventuell gar
nciht austauschbar wäre, wäre die Rechtslage natürlich eine
andere.

Das war der Sinn dieser Übung …

Man könnte anhand der Beschaffenkeit sehen, ob das Teil überhaupt verbaut war oder gar beim Einbau beschädigt wurde.

… und wenn es aus dem Bereich Elektro/Elektronik stammte, so wäre ein einfacher Austausch bei manchen Automarken zwar möglich, müste aber per Computerdiagnose neu eingrichtet werden …

Hallo,

Man könnte anhand der Beschaffenkeit sehen, ob das Teil
überhaupt verbaut war oder gar beim Einbau beschädigt wurde.

ja. Das könnte der Käufer tun. Aber warum sollte er sich die Mühe machen, wenn die Beweislast eindeutig beim Käufer liegt?

Der Aussage „hat sich der Käufer gemeldet und gesagt er habe das Teil jetzt einbauen lassen und es funktioniert nicht“ kann man zudem eindeutig entnehmen, dass da schon irgendwer dran war, was den Beweis nochmals deutlich erschweren dürfte.

Gruß

S.J.

laut käufer wurde das teil von einer werkstatt eingebaut und es gäbe auch eine rechnung!

es handelt sich um den klimakompressor der klimaanlage. darin ist eine magnetspule die beim einschalten den kompressor einschaltet und somit den kühlkreislauf bewegt.

diese spule soll nun defekt sein.

wie soll den aber irgendjemand beweisen können ob das teil beim verkauf defekt oder in ordnung war?! behaupten kann man ja so einiges

grüße

Hallo,

diese spule soll nun defekt sein.

wie soll den aber irgendjemand beweisen können ob das teil
beim verkauf defekt oder in ordnung war?! behaupten kann man
ja so einiges

laut Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache frei von Mängel zu übergeben. Eine Stelle im Gesetz, die besagt, dass der Verkäufer dafür haften müsse, dass die Sache eine bestimmte Zeit hält, wird man vergebens suchen.

Damit der Käufer nun Ansprüche geltend machen kann, obliegt ihm die Beweislast, dass die Kaufsache schon bei Übergabe mangelhaft war. Ungeachtet dessen muss er auch beweisen, dass ein Sachmangel, und nicht etwas Fehlgebrauch, fehlerhafte Montage etc. zu dem nun vorliegenden Defekt geführt hat.

Wie gesagt: Behaupten kann man vieles. Es kommt aber auf den Beweis an, der in diesem Fall wohl kaum zu erbringen ist.

Gruß

S.J.

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