Rechtslage bei Werbung via e-mail

Hallo!

Wer schon öfters etwas in frei zugänglichen Newsgroups geschrieben hat, kennt das Problem:
Kurze Zeit später bekommt man die obskurste Werbung per e-mail.
Vor kurzem fand ich den folgenden Text im anschluß an einen Artikel.

Nach Paragraph 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz widerspreche ich der
Nutzung oder Uebermittlung meiner Daten fuer Werbezwecke oder fuer die
Markt- oder Meinungsforschung.

Pursuent to U.S. Code, title 47, Chapter 5, Subchapter II, DF227,
„Any and all nonsolicited commercial E-mail sent to this address
is subject to a download and archival fee of $500.00 U.S.“
E-mailing denotes acceptance of these terms.

Mich würde nun interessieren, ob das überhaupt rechtlich gesehen wirksam ist? Oder ist es lediglich ein Rasseln mit dem „Paragraphensäbel“?
Vielen Dank

Lothar Boettcher

Pursuent to U.S. Code, title 47, Chapter
5, Subchapter II, DF227,
„Any and all nonsolicited commercial
E-mail sent to this address
is subject to a download and archival fee
of $500.00 U.S.“
E-mailing denotes acceptance of these
terms.

Mich würde nun interessieren, ob das
überhaupt rechtlich gesehen wirksam ist?
Oder ist es lediglich ein Rasseln mit dem
„Paragraphensäbel“?

Die Geldstrafe ist vermutlich Säbelrasseln (obwohl, bei USA weiß man nie).
In D ist die rechtliche Situation ähnlich wie bei Faxwerbung. Nämlich nicht erlaubt. Problematisch, wie immer, ist die Durchsetzung der eigenen Rechte.

Ciao
Kaj