Rechtslage bei zwei geringfügigen Beschäftigungen

Hallo zusammen, ich bitte um ein paar Meinungen zu folgendem fiktiven Fall:

Eine Person A ist bei einem Unternehmen B geringfügig beschäftigt. Die monatliche Arbeitszeit beträgt laut Vertrag 26 Stunden. Zwar wurde bei der Einstellung mündlich zugesichert, dass die Arbeitnehmerin monatlich mit Sicherheit an die 60 Stunden arbeiten würde (was A sehr entgegenkam, da sie die 400 € natürlich möglichst ausschöpfen wollte und was in den ersten 3 Moanten auch zutraf), doch hat es sich durch Einsparmaßnahmen von B so ergeben, dass A in Zukunft wirklich nur noch 26 Stunden pro Monat arbeiten darf.

Nun nehmen wir weiter an, A sucht sich eine zweite geringfügige Beschäftigung, ebenfalls mit weniger Stunden, um dann summa summarum möglichst nah an die 400€ heranzukommen.

In A’s Vertrag mit B heißt es hierzu:

„Die AN versichert, dass sie keiner weiteren geringfügigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Die AN versichert ausdrücklich, jede weitere Aufnahme einer Beschäftigung der Arbeitgeberin unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung. Die AN ist darauf hingewiesen worden, dass die Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung zur Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht des Arbeitsverhältnisses führen kann.“

Nun meine Fragen:

  1. Bezieht sich der erste Satz nur auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
  2. Deute ich es richtig, dass A zwar eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnehmen dürfte, diese aber B melden muss?
  3. Ist es korrekt, dass man prinzipiell so vielen geringfügigen Beschäftigungen nachgehen darf, wie man möchte, solange man insgesamt nicht über 400€/Monat verdient)

Vielen Dank für die Mühe
viele Grüße

Hallo,

Nun meine Fragen:

  1. Bezieht sich der erste Satz nur auf den Zeitpunkt des
    Vertragsabschlusses?

Ja, siehe Link!

  1. Deute ich es richtig, dass A zwar eine weitere geringfügige
    Beschäftigung aufnehmen dürfte, diese aber B melden muss?

Ja, siehe Link!

  1. Ist es korrekt, dass man prinzipiell so vielen
    geringfügigen Beschäftigungen nachgehen darf, wie man möchte,
    solange man insgesamt nicht über 400€/Monat verdient)

Ja, siehe Link!

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/1a_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)

VG René