Rechtslage beim überholen mehrerer fahrzeuge

Hallo.

Kurze erläuterung des unfalles.

ich fuhr auf einer landstrasse, vor mir ein lkw, hinter mir ein weiteres kfz.
das hintere kfz wollte mich und den lkw gleichzeitig überholen,ich im gegenzug wollte auch zum überholvorgang ansetzen aber da der hintere pkw vermutlich im toten winkel war stoßten wir dann auf gleicher höhe zusammen
Folge.ich lack und blechschaden am linken kotflügel
er:lackschaden am rechten kotflügel und rechter tür.

so nun meine frage:
wie ist da die rechtsgrundlage: was könnte auf mich zu kommen?würde ich die volle schuld bekommen?
ist das rechtens das er zwei pkw´s gleichzeitig überholen darf??
bitte bitte um antwort

mfg franzi

hallo franzi,

sorry aber ich war ausgebucht- mit arbeit -

ja er darf. im überholvorgang wird nicht der oder die zu überholenden, sondern eindeutig der gegenverkehr geschützt.

beim zusammenstoß zwischen zwei gleichzeitig zum überholen ausscherenden fahrzeugen kommt in der regel eine schadenteilung in betracht. hat das nachfolgende fahrzeug den überholorgang deutlich früher begonnen, (§ 5 Abs.4 stvo) wird den anderen erkehrsteilnehmer eine überwiegende mithaftung von ca 2/3 u.u. auch die volle haftung treffen.

auf deutsch : der der zuerst überholt hat hat vorrang. der der dann zum überholen ansetzt hat zumindest zu 2/3 den schwarzen peter auf der hand.

ich würde sogen 1/3 erstüberholen , 2/3 schuld du. leider, ist aber nach rechtsprechung so.

nun vielleicht konnte ich trotzdem etwas helfen.

grüße hook