wie ist die Rechtslage, wenn ich einen Brief über einen Anbieter verschicke, also eine Email an einen Dienstleister schicke, der diese dann Ausdruckt und zustellt. Ist etwas schwierig zu beschreiben. Also http://www.mailtoprint.de bietet an die Postlogistik für einen zu übernehmen. Man schickt elektronisch die Daten zum Unternehmen und alles weitere wird dann von denen gemacht. Was, wenn ein Kunde im Streitfall behauptet er habe die Post nicht bekommen, ist dann der Dienstleister haftbar, wenn man beweisen kann, dass dieser den Brief bekommen hat?
kann Dir hier nur semiprofessionell helfen, der Dienstleister ist kein Einschreiben mit Rückschein, also rechtlich wahrscheinlich nicht haftbar und im Zweifel nicht als Zeuge haltbar. Das wäre nur bei einem Kurierdienst (PinAG etc.) möglich, wo man ja auch einen Rückschein erhält. Deshalb auch die Preisunterschiede. Hoffe, es hilft weiter, wenn es auch nicht das ist, was Du wahrscheinlich gern lesen würdest.
leider kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Rein theoretisch gilt die Post als zugestellt, wenn Sie „eingeworfen“ wurde. Ob das in diesem Falle auch gilt, kann ich nicht sagen. Davon abgesehen ist die Post ebenso ein Dienstleister…also warum sollte dort nicht der gleiche Grundsatz gelten.
Haftbar machen kannst du die Post auch nicht für den normalen Brief. Sorry, aber leider kann ich dir keine bessere Antwort geben.
Hey,
danke, überlege gerade wie ich am besten meine Post verwalte. Wichtige Briefe muss ich dann wohl doch über den üblichen Weg machen. Wie sieht das eigentlich mit Emails aus, sind die rechtskräftig?
Hallo, wenn Sie einen Nachweis des Dienstleister haben (Rückschein/Einschreiben o.ä) ergibt sich die Rechtslage aus den AGB des Anbieters. Ansonsten sind letztendlich Sie für die Zustellung verantwortlich.
Gruß
darauf kenn ich leider keine Antwort. Bei Behördenpost ist jeder Brief automatisch zugestellt nach 3 Werktagen ob dies im privaten Bereich so ist, ist fraglich.
Des weiteren müsste geklärt werden, ob der Anbieter versagt hat oder der Empfänger die Post nur angeblich nicht bekommen hat. Sprich also lügt.
WEnn man jetzt mal von sich selber ausgeht… Wenn man einen Brief z.b. über die Post verschickt, ist diese auch nicht haftbar, wenn es nicht ankommt. Ausser man schickt es versichert oder per Einschreiben.
Was steht den z.b. in den AGB´s von dem Anbieter? Was sagt der Anbieter den selbst dazu?
zu diesem Thema kann ich leider keine verlässliche Antwort geben.
Ich würde aber beim Anbieter anfragen, welche Garantien er übernimmt. Vermutlich bietet mailtoprint einen abgesichterten Versand an, welcher dann jedoch teurer ist.
Vermuten würde ich jedoch: nein. Er haftet evtl. für die nicht fristgerechte Auslieferung. Laut AGB des verlinkten Unternehmens jedoch nur in Höhe des einfachen Versandwertes (sprich Briefmarke). Was du meinst ist ja wahrscheinlich die Haftung aus Folgeschäden der nicht erfolgten Lieferung. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass diese Haftung eingeschlossen ist, jedenfalls nicht generell.
Evtl. kann man für einzelne Sendungen weiterführende Versicherungen abschließen, mit dem Effekt, dass es auch entsprechend berechnet wird. Aber wie gesagt: wissen, weiss ich es nicht.
sorry für die verspätete Antwort. Also ich gehe fest davon aus, dass du mit mailtoprint einen Vertrag eingehst in dem alle Haftungsbeschränkungen usw. aufgeführt sind. Wenn du beweisen kannst, dass du diese in Auftrag gegeben hast, müsste das eigentlich ausreichen. Ich denke, du hast zumindest einen Anspruch gegenüber mailoprint, wenn der Kunde behauptet die Post nicht bekommen zu haben.