Rechtslage Erbrecht / Unterhalt

Hallo -

bitte helft mir doch bei der Klärung folgender Rechtslage:

Meine Schwester fordert von mir einen Teil der Beerdingskosten meiner Mutter. Gesamtkosten ca. 3.000 €. Ihre Forderung beläuft sich auf knapp 1.000 €. Sachverhalt wie folgt: Im Nov 10 ist meine Mutter verstorben. Den letzten Kontakt mit Ihr hatte ich vor ca. 15 Jahren. 3 Jahre zuvor bin ich bereits zu meinen Vater gezogen, weil meine Mutter und Ihr bereits verstorbener neuer Ehe-Mann schon damals ein Alkoholproblem hatten und sich das zusammenleben in dieser Situation schwierig gestaltete. Scheinbar hatte meine Mutter wegen Ihrem Alkoholkonsum in den vergangen Jahren auch einige, regelmäßige Behandlungen und OPs. Genau kann ich es leider nicht sagen … Nach dem Tod meiner Mutter, hat meine Schwester alle Entscheidungen bezüglich einer Beerdingung Ort, Art, Überführung etc., meine Mutter verstarb in Innsbruck getroffen und meinen Bruder und mich dann darüber informiert. Mein Bruder, meine Schwester und ich haben das Erbe beim zuständigen Nachlassgericht in Schondorf ausgeschlagen. Die Fremdkosten der Beerdigung hat meine Schwester bzw. Ihr neuer Freund bereits beglichen. Scheinbar lebte war zumindest meines Wissens dort gemeldet meine Mutter zum Zeitpunkt Ihres Todes in Nabburg D und lebte von einer Witwenrente Ihres ersten Mannes. Leider sind das nur Mutmaßungen. Die Einzige, die bis zu Ihrem Tode Kontakt mit meiner Mutter hatte, war meine Schwester. Leider bekommt man aber von meiner Schwester diesbezüglich und auch auf Fragen der Nachlassmasse keine konkreten Aussagen Nachdem ein Rechtsstreit diesbezüglich, aus meiner Sicht, kein Erbrecht mehr, sondern vielmehr Unterhaltszahlungen Familienrecht betrifft müsste doch mein Rechtschutz greifen, oder?

1000 Dank

Hallo Manuel,
da es sich um die Erbmasse aus dem Nachlass Deiner

Sorry, diese Frage kann ich Ihnen mangels Fachwissens in diesem speziellem Rechtsgebiet nicht beantwoten.

Hi,

es tut mir leid, das Problem fällt leider nicht in meinen Kompetenzbereich. Aber ich denke, dass es eine komplizierte Geschichte ist, die Eure Familie wahrscheinlich nicht gerade zusammenschweißt.
Ich kann nur sagen, was ich machen würde: Auf jeden Fall den Rechtsschutz und Rechtsbeistand nutzen. Allein kann man das nicht schultern.

Viel Glück!
Katja

Hallo Manuel,das sind Fragen im zusammenhang mit der Erbschaft und somit fällt es unter Erbrecht
l.G.Schattengras

Hallo Manuel Ziegler,
soviel ich weiß, muß man als Kind die Beerdigungskosten mittragen, wenn tatsächlich kein Vermögen zur Deckung dieser Kosten vorhanden war. Die Ausschlagung der Erbschaft spielt dabei keine Rolle.
Ich würde mich auf alle Fälle an die Rechtsschutzversicherung wenden, denn mit Erben hat das ja nichts zu tun. Meistens kann man doch dann eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt seines Vertrauens erhalten.
Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen.
mfg
Lara50

Hallo Manuel

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich bin im Schweizer Recht ausgebildet.
Ich hoffe, dass dir jemand anderes weiterhelfen kann.

Lg, Tomate

Fragen Sie direkt bei ihrem Rechtsschutz um Deckungszusage nach