Hallo,
ich habe da eine etwas andere Frage zum Thema Filesharing.
Ich muß etwas ausholen… Es gibt ein Programm namens eDonkey, das im Prinzip wie Napster, Kazaa, WinMX und all die anderen funktioniert. Ein Filesharingprogramm zum „Tauschen“ von Musik, Filmen und Programmen eben. Jede einzelen Datei in diesem Netzwerk erhält eine theoretisch unverwechselbare Nummer, den so genannten *Hash*, zugewiesen, z.B. „63f4g93a634g72e5“. Mit dieser Nummer ist eine Datei in diesem Netzwerk somit auffindbar und identifizierbar.
Jedoch sagt diese Nummer NICHTS darüber aus, WO sich die dazugehörige Datei im Netzwerk befindet, also welche Benutzer diese Datei auf ihrer Festplatte haben!
Mit eDonkey kann man nun auf Webseiten Links anbieten, die diese Nummer enthalten und beim Anklicken direkt an eDonkey gesendet werden, sofern man es installiert hat. Dann sucht eDonkey im Netzwerk die zu der übergebenen Nummer gehörige Datei und fängt an sie runterzuladen.
So, nun zu meiner Frage :
Das Landgericht Hamburg hat zwar in dem berühmten Linkurteil von 1998 entschieden, dass man sich nicht der Verantwortung eines auf seiner Homepage gesetzten Links entziehen kann, aber ist dies nicht ein Sonderfall? Denn ich habe ja keinen Link auf eine absolute Position angegeben! Ich WEIß JA NICHT EINMAL, wo sich die Datei im Netzwerk befindet! Somit ist das Urteil doch eigentlich nicht anwendbar, oder sehe ich das falsch?
In folge dessen sind diese Links nicht illegal, obwohl sie im Endeffekt auf urheberechtlich geschütztes Material verweisen…?
Danke im voraus
P.S. Rückfragen wegen Unklarheiten gerne an mich!
Daniel
Ich blick nicht ganz durch, auf was Du hinauswillst. Ganz allgemein haben Filesharing und das LG-Urteil nichts miteinander zu tun.
Das Urteil bezieht sich darauf, daß ich die rechtliche Verantwortung für einen Link auf MEINER Homepage „ablehne“. Wenn ich also einen Link zu „adam.xx“ vermerkt habe. Dieser Adam hat bislang tolle Infos über seine Stammvaterschaft der Menschheit drin. Der Inhalt der Homepage des Adams ist zum Zeitpunkt des Links, den Du einrichtest, rechtlich ok. Nun kommt der später auf die Idee und bietet da kostenlos Illegales an, dann kannst du - naja regelmäßiges Überprüfen der Links ist Pflicht - sagen, „das habe ich nicht gewußt, bin also für den Link nicht verantwortlich“. Du haftest also nicht für die fremde Seite.
Bei filesharing ist es grundsätzlich was anderes. Hier lädst Du vom fremden Rechner Bilder, Musik oder Filme (hoffentlich urheberechtlich unbedenkllche!) und behältst die in Deiner Stube. Anders ist es, wenn Du - Beispiel - direkte Links zu einer verbotenen mp3-CD drin hast, der auf Deine Homepage angeboten wird und von Deinem Besucher ohne, ggf. nach vorherigem Herunterladen von eDonkey auf dem seinen Rechner speichern kann. Da kommt dann der Staatsanwalt (oder der Rechteinhaber) und haut Dir auf die Finger.
Kurz und bündig, alles was auf verbotene Früchte hinweist, egal wie, ist gefährlich. Heute berichtete die Newsletter von http://www.heise.de, daß ein 17-jähriger illegal Programme angeboten hatte. Drauf gekommen ist man ihm dadurch, daß jemand eine Testbestellung aufgegeben hat und wer Geld will, muß eine Kontonummer angeben…
Für unsere Hofjuristen, ich habe meine Antwort etwas verkürzt und bin nicht auf jede Verästelung des Problemes eingegangen!
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