Hi!
Ab nächstem Jahr wird sich ja die Regelung bzgl. der Garantiedauer ändern.
Wie genau lautet die Gesetzesänderung?
Danke und Grüße,
Mathias
Hi!
Ab nächstem Jahr wird sich ja die Regelung bzgl. der Garantiedauer ändern.
Wie genau lautet die Gesetzesänderung?
Danke und Grüße,
Mathias
Hi Mathias,
es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Reform des bürgerlichen Rechts (BGB) sieht u.a. eine Anpassung der Verjährungsbestimmungen zum 01.01.2002 vor, hier besonders die Verlängerung der Verjährung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von derzeit 6 Monaten auf dann 2 Jahre.
Gruß,
Francesco
Hi Mathias,
es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Reform des
bürgerlichen Rechts (BGB) sieht u.a. eine Anpassung der
Verjährungsbestimmungen zum 01.01.2002 vor, hier besonders die
Verlängerung der Verjährung der gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche von derzeit 6 Monaten auf dann 2
Jahre.
Hallo Francesco,
zunächst einmal vielen Dank für die Info.
Was zusätzlich noch interessant wäre, ist der genaue Wortlaut der Novelle, denn ich habe noch im Hinterkopf, daß in bestimmten Fällen auch 1 Jahr möglich ist.
Hast Du da noch etwas mehr zu?
Danke im voraus und Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
hier die EU-Richtlinie im Wortlaut:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1999/de_399L…
Gruß
Wolfgang
Hallo Mathias,
hier die EU-Richtlinie im Wortlaut:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1999/de_399L…
Hi!
Danke erstmal!
In der Richtlinie werden Verbrauchsgüter erwähnt. Wie sieht das denn bei industriellen Gütern und Investitionsgütern aus?
Wir stellen Produktions- und Forschungsequipment her, das teilweise 10 Jahre und länger eingesetzt wird.
Grüße,
Mathias