Hallo ich habe eine Frage
Nehmen wir mal an man kauft ein Elektrogerät. Zur Wahrung der Garantie, muss man ja den Kassenbeleg aufbewahren.
Gäbe es schwierigkeiten, wenn man diesen Beleg einscanned und auf dem PC abspeichert und diesen bei Bedarf wieder ausdruckt?
Wie sieht es in anderen Bereichen aus? z.B. offizielle Schreiben von Behörden (Steuerbescheide etc) und anderen Dingen? Gibt es Probleme wenn die Dokumente nur noch in gescannter (also elektronischer Form) vorliegen.
Vielen Dank
Stefan
Hi!
Nehmen wir mal an man kauft ein Elektrogerät. Zur Wahrung der
Garantie, muss man ja den Kassenbeleg aufbewahren.
Gäbe es schwierigkeiten, wenn man diesen Beleg einscanned und
auf dem PC abspeichert und diesen bei Bedarf wieder ausdruckt?
Das ist ne schwierige Frage, wurde hier auch vor gar nicht so langer Zeit diskutiert. Einerseits schreiben einige Läden „nur bei Vorlage des Originlabons“, anderseits schreiben sie selber man sollte ne Kopie anfertigen, da diese Thermobons schnell die Lesbarkeit verlieren. Gesetzlich würde ne Kopie wohl ausreichen, jeder Richter würde es vermutlich auch anstandslos als Kaufnachweis akzeptieren, aber in Einzelfällen kann man sich innerlich auf lange Diskussionen mit den Verkäufern einstellen.
Wie sieht es in anderen Bereichen aus? z.B. offizielle
Schreiben von Behörden (Steuerbescheide etc) und anderen
Dingen?
Mache ich auch so. Erstens lassen sich die Dokumente so viel viel schneller finden. Zweites wollen alle in 99% der Fälle eine Kopie haben. Super bequem.
Gibt es Probleme wenn die Dokumente nur noch in
gescannter (also elektronischer Form) vorliegen.
Kommt sicherlich auf das Dokument an, bei einigen schon, ab und an möchte jemand die Originale vorgelegt bekommen. Aber recht selten. Dann läuft man halt in den Keller und holt das Original. Ein mal in mehreren Jahren kann man das mal machen 
Ich würde die Originale auch alleine aus Gründen der Datensicherung nicht vernichten, es sei denn man hat ein sehr gut ausgearbeitetes Backup-Konzept.
Gruß,
Andreas
Hallo,
Nehmen wir mal an man kauft ein Elektrogerät. Zur Wahrung der
Garantie, muss man ja den Kassenbeleg aufbewahren.
Das ist ne schwierige Frage, wurde hier auch vor gar nicht so
langer Zeit diskutiert.
nein. Das ist sogar eine sehr einfache Frage. Denn da die Frage hier auf die Garantie abzielt, bestimmt der Garant, welche Unterlagen und ob in Kopie oder im Original vorzulegen sind.
Gruß
S.J.
Hallo,
Nehmen wir mal an man kauft ein Elektrogerät. Zur Wahrung der
Garantie, muss man ja den Kassenbeleg aufbewahren.
Gäbe es schwierigkeiten, wenn man diesen Beleg einscanned und
auf dem PC abspeichert und diesen bei Bedarf wieder ausdruckt?
redest Du von Garantie oder Gewährleistung?
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1152?cont…
Im Garantiefall bestimmen die Garantiebedingungen, was in welcher Form vorzulegen ist.
Im Fall der gesetzlichen Gewährleistung muss der Beweis erbracht werden, wann die Sache wo zu welchem Preis gekauft wurde. Da ein Scan deutlich leichter als ein Original zu manipulieren ist, fährt man mit dem Original immer besser. Was im Zweifelsfall der Richter als letzte Instanz glaubt, hängt von weiteren Umständen des Einzelfalls und auch der Laune des Richters ab.
Gruß
S.J.