Rechtslage ? Gutscheinschwindel

Hallo,
ich hab da mal ein anliegen.
mein freundin hat auf der hochzeitsmesse in
hamburg einen gutschein im wert von 150€
gewonnen.
eine woche später ist sie hin gefahren um sich mal
einen überblick der kleider dort zu machen.
und in der tat wurde sie fündig.
das kleid sollte 159€ kosten.
jetzt kommt’s. die verkäuferin will das kleid nicht
rausgeben da sie ja dann keinen gewinn macht an
dem kleid. und der gutschein soll nur für brautkleider
sein. steht da aber nirgends drauf.
was kann man da jetzt machen ? gibt es paragraphen
due man ihr in einer mail um die ohren hauen kann
? und rechtliche schritte einleiten. es ist ja auch nicht
so das der laden gleich um die ecke war. mussten ja knapp
100km fahren. und dann das.

Hallo!

Es gilt das was auf dem Gutschein steht oder was sonst bei der Verlosung des Gutscheins bekanntgegeben wurde.
War nichts vereinbart zu der Art und Weise wie man ihn einlösen kann,dann gilt er sicherlich so wie angenommen.
Üblich ist aber ein Mindesteinkauf,eine Beschränkung auf nicht reduzierte Ware oder andere Einschränkungen,eine Gültigkeit.
Nur die müssen auch bekannt und vereinbart sein,ideal auf dem Gutschein stehen.

MfG
duck313